Kindertagesstätten und schulische Einrichtungen der Stadt Strausberg - Rahmenvertrag Reinigung Referenznummer der Bekanntmachung: TD OV 14/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381122
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kindertagesstätten und schulische Einrichtungen der Stadt Strausberg - Rahmenvertrag Reinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Wäscheleistungen in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Als Voraussetzung für eine Angebotsabgabe der Lose 1 und 2 ist die verpflichtende Besichtigung aller Einrichtungen zu beachten!
Es können maximal zwei Lose an einen Bieter vergeben werden, wobei das zweite Los jeweils die Glasreinigung sein muss. Die Erteilung des Auftrages von beiden Reinigungslosen (Los 1 und Los 2) an einen Bieter ist ausgeschlossen.
Gebietslos 1
Siehe Objektliste im Leistungsverzeichnis.
Unterhalts-, Grund- und Wäscheleistungen in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung bis maximal zum 30.06.2027.
Der Bieter erzielt neben seinen Preispunkten auch Leistungspunkte. Diese setzten zum einem aus den Punkten für das Objektübernahme, Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem, dem Personalkonzept, dem Reinigungskonzept zusammen.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
- Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Personalkonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Reinigungskonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
Der Bietende kann insgesamt maximal 1500 Leistungspunkte erhalten.
Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium die angegebene Mindestpunktzahl erreichen. Angebote die, die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots findet die erweiterte Richtwertmethode Anwendung. Der Schwankungsbereich beträgt 10%, das Entscheidungskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl Z aus dem Quotienten von Leistungspunkten L und Angebotspreis P gebildet: Z = L / P. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb des Schwankungsbereichs (10% kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegeben Entscheidungskriteriums bestimmt. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs den kleinsten Angebotspreis hat.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Gebietslos 2
Siehe Objektliste im Leistungsverzeichnis.
Unterhalts-, Grund- und Wäscheleistungen in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung bis maximal zum 30.06.2027.
Der Bieter erzielt neben seinen Preispunkten auch Leistungspunkte. Diese setzten zum einem aus den Punkten für das Objektübernahme, Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem, dem Personalkonzept, dem Reinigungskonzept zusammen.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
- Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Personalkonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Reinigungskonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
Der Bietende kann insgesamt maximal 1500 Leistungspunkte erhalten.
Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium die angegebene Mindestpunktzahl erreichen. Angebote die, die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots findet die erweiterte Richtwertmethode Anwendung. Der Schwankungsbereich beträgt 10%, das Entscheidungskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl Z aus dem Quotienten von Leistungspunkten L und Angebotspreis P gebildet: Z = L / P. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb des Schwankungsbereichs (10% kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegeben Entscheidungskriteriums bestimmt. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs den kleinsten Angebotspreis hat.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Glasreinigung
Siehe Objektliste im Leistungsverzeichnis.
Glasreinigung in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung bis maximal zum 30.06.2027.
Der Bieter erzielt neben seinen Preispunkten auch Leistungspunkte. Diese setzten zum einem aus den Punkten für das Objektübernahme, Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem, dem Personalkonzept, dem Reinigungskonzept zusammen.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
- Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Personalkonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Reinigungskonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
Der Bietende kann insgesamt maximal 1500 Leistungspunkte erhalten.
Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium die angegebene Mindestpunktzahl erreichen. Angebote die, die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots findet die erweiterte Richtwertmethode Anwendung. Der Schwankungsbereich beträgt 10%, das Entscheidungskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl Z aus dem Quotienten von Leistungspunkten L und Angebotspreis P gebildet: Z = L / P. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb des Schwankungsbereichs (10% kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegeben Entscheidungskriteriums bestimmt. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs den kleinsten Angebotspreis hat.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen ( § 47 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Mindestjahresumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] EURO.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
-Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers mit aktuellen Kontaktdaten
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder verbindlicher Erklärung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen:
Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Obhut-, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR
Umweltschäden [Betrag gelöscht] EUR
Verlust von Schlüsseln [Betrag gelöscht] EUR
2. Geforderte Konzepte entsprechend der Wertungsmatrix.
Abschnitt IV: Verfahren
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit .
Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen.
Bieteranfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich bis spätestens zum 03.04.2023 an die Vergabestelle zu stellen.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH665ZR
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.