Generalplaner für den Neubau des Umspannwerks Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 822_42
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 1-3
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7311661222
Fax: +49 7311661209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner für den Neubau des Umspannwerks Nord
Generalplanungsleistung Neubau Gebäude und Technische Ausrüstung nach HOAI
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Umspannwerkes für zwei, eventuell drei 110/10-kV-Transformatoren mit 40 MVA Leistung, eine E-Spule und eine luftisolierte MS-Anlage sowie eine 110-kV-Anlage SF6. Folgende Planungsleistungen sind erforderlich:- Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021- Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik gem. § 55 HOAI 2021- Fachplanung Technische Ausrüstung HLS gem. § 55 HOAI 2021- Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeleittechnik gem. § 55 HOAI 2021- Fachplanung Technische Ausrüstung Förderanlagen gem. § 55 HOAI 2021 - Bauphysik gem. Anlage 1 Pkt. 1.2.2 HOAI 2021- Brandschutz gem. AHO, Heft 17- SiGeKo
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.