Lieferung und Montage von Einrichtung und Ausstattung für eine weiterführende Schule in Mülheim an der Ruhr Referenznummer der Bekanntmachung: MH-45_1-2023-7806
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 1
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Einrichtung und Ausstattung für eine weiterführende Schule in Mülheim an der Ruhr
Es handelt sich hier um die Ausschreibung von Schulmöbeln.
Bestandsgebäude
Die Stadt Müheim beabsichtigt die Ausstattung für die Otto-Pankok-Schule, Von-Bock-Straße 81 - 45468 Mülheim/Ruhr anzuschaffen.
Es handelt sich um die Einrichtung von Räumen im Bestandsgebäude. Die Möbel müssen mit dem GS-Sicherheitszeichen versehen sein.
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Bestandsgebäude voraussichtlich 05/2024-07/2024.
Zu 2.7: Geplanter Liefertermin
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Bestandsgebäude voraussichtlich 05/2024-07/2024.
Erweiterungsbau
Die Stadt Müheim beabsichtigt die Ausstattung für die Otto-Pankok-Schule, Von-Bock-Straße 81 - 45468 Mülheim/Ruhr anzuschaffen.
Es handelt sich um die Einrichtung von Räumen im Erweiterungsbau. Die Möbel müssen mit dem GS-Sicherheitszeichen versehen sein.
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Erweiterungsbau voraussichtlich 01/2024-04/2024.
Zu 2.7: Geplanter Liefertermin
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Erweiterungsbau voraussichtlich 01/2024-04/2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
- Eigenerklärung Firmenprofil (Vordruck Stadt Mülheim)
- Eigenerklärung: Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferungen der vergleichbaren Leistung mit Angabe des Rechnungswertes und des Lieferzeitpunktes, sowie der öffentlichen Auftraggeber (Vordruck Stadt Mülheim)
Sofern geforderte Unterlagen nach Aufforderung nicht fristgerecht vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (Dateiformat: PDF). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen hoch:
• Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF
• Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Vordruck Stadt Mülheim)
• Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Formular 523 EU (s. Unterlagen)
Unterlagen gem. Abschnitt III:
• Eigenerklärung Firmenprofil (Vordruck Stadt Mülheim)
• Eigenerklärung: Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferungen der vergleichbaren Leistung mit Angabe des Rechnungswertes und des Lieferzeitpunktes, sowie der öffentlichen Auftraggeber (Vordruck Stadt Mülheim)
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt. Ein Angebot kann sowohl für ein Los als auch für beide Lose eingereicht werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.