Wartung und Entstörungsdienstleistung an den Gasgeräteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SW_Herne_GGW_2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Herne AG
Postanschrift: Grenzweg 18
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ewmr GmbH - Einkauf; Herr Thilo Schleking; Ostring 28; 44787 Bochum
E-Mail:
Telefon: +49 234960-3103
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung und Entstörungsdienstleistung an den Gasgeräteanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: SW_Herne_GGW_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50720000 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Herne AG (stwh) betreibt circa eigene 1.000 Gasheizungsanlagen (WEA) bei Wärmevertragskunden. Die Stadtwerke Herne AG beabsichtigt die jährlichen Wartungen und den 24h-Entstörungsdienst an diesen Vertragsanlagen durch Fachunternehmen der SHK-Branche in ihrem Auftrag und zu ihren Lasten ausführen zu lassen. Vor diesem Hintergrund sucht stwh für ihre Gasheizungsanlagen, welche vorwiegend im Stadtgebiet Herne inkl. eines ca. 30km-Radius liegen, geeignete Interessenten, die insbesondere die Durchführung von Wartungen und Reparaturen an Gasgeräten sowie Entstörungsdienste an WEAs anbieten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Der Einsatzort liegt vorwiegend im Stadtgebiet Herne zzgl. eines 30km Radius.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wartungs- und Entstörungsdienstleistungen an den Gasgeräteanlagen der Stadtwerke Herne AG

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Im Rahmen der Vergabe wird das Los 1 in ein Haupt- (1.1) und ein Nebenteil (1.2) unterteilt.

1.1 Hauptteil: umfasst 65% der Anlagen im Stadtgebiet Herne und einem Radius von 30 Kilometern

1.2 Nebenteil: umfasst 35% der Anlagen im Stadtgebiet Herne und einem Radius von 30 Kilometern

Das Zuschlagskriterium ist zu 80% der Angebotspreis und zu weiteren 20% das Vorhandensein von fachspezifischen Fortbildungen.

Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien.

a) Variabler Preiskorridor:

Zuerst wird die Basis auf Grundlage des vorliegenden Erstangebotes für den Hauptteil (1.1) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für den Hauptteil (1.1) ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im Nebenteil (1.2) den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für den Nebenteil (1.2) ausgeschlossen.

b) Zuschlagslimitierung:

Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2) erhält den Zuschlag.

Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für den Hauptteil (1.1). Sein Angebot für den Nebenteil (1.2) wird bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheidet somit aus. Sollte durch Anwendung des variablen Preiskorridors kein Bieter mehr für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. In diesem Fall erhält der Bieter den Zuschlag für den Haupt- (1.1) und Nebenteil (1.2). Das Angebot ist für beide Teile (1.1 und 1.2) einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 018-048368
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Wartung und Entstörung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/04/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wärmetechnik Leickel GmbH
Postanschrift: Dorstener Str. 259
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle interessierten Firmen müssen sich anhand des zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrags zzgl. der geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziffer I.3) benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Achtung: Sämtliche Unterlagen sind bereits abrufbar. Das heißt, dass auch Unterlagen abrufbar sind, die erst mit der Angebotsabgabe nach Aufforderung einzureichen sind. Reichen Sie daher bitte nur die

geforderten Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ein! Reichen Sie Ihre Fragen nach Möglichkeit bitte bis zum 14.02.2023 um 10:00 Uhr ein. Nach Fristablauf eingehende oder telefonisch gestellte Fragen werden wir aus Gründen der Chancengleichheit grds. nicht beantworten. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRD94M

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich