GGS An den Linden - Trägerschaft rhythmisierter Ganztag und Schule von 8 bis 1; Schuljahre 23/24 - 26/27 Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Minoritenplatz 1
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Stadt Kleve
E-Mail:
Telefon: +49 282184325
Fax: +49 282184288
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
GGS An den Linden - Trägerschaft rhythmisierter Ganztag und Schule von 8 bis 1; Schuljahre 23/24 - 26/27
Trägerschaft des rhythmisierten Ganztags und der "Schule von acht bis eins" an der städtischen Gemeinschaftsgrundschule An den Linden für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027
Städtische Gemeinschaftsgrundschule An den Linden, Lindenallee 54, 47533 Kleve
Trägerschaft des Rhythmisierten Ganztags sowie der "Schule von acht bis eins" an der GGS An den Linden (Lindenallee 54, 47533 Kleve) - für das Schuljahr 2023/2024 Betreuung von 14 Klassen im Rhythmisierten Ganztag Betreuung von 25 Kindern in der "Schule von acht bis eins" - für das Schuljahr 2024/2025 Betreuung von 14 Klassen im Rhythmisierten Ganztag - für das Schuljahr 2025/2026 Betreuung von 14 Klassen im Rhythmisierten Ganztag - für das Schuljahr 2026/2027 Betreuung von 13 Klassen im Rhythmisierten Ganztag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Es wird zudem auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.