Begleitagentur zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - 3. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 20.60.01-07a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitagentur zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - 3. Tranche
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher
Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit
hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem
Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel
bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die
Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR
soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen,
administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.