Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - Begleitagentur zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - 3. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 20.60.01-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - Begleitagentur zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - 3. Tranche
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - Begleitagentur zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - 3. Tranche
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.