Karlsruhe - Auswahl eines Ingenieurbüros für die Projektsteuerung für die Sanierung der Nachklärung auf dem Klärwerk Karlsruhe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lammstraße 7
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Sascha Reinhard
E-Mail:
Telefon: +49 721/1337477
Fax: +49 721/1337459
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Karlsruhe - Auswahl eines Ingenieurbüros für die Projektsteuerung für die Sanierung der Nachklärung auf dem Klärwerk Karlsruhe
Der Auftrag umfasst die Projektsteuerung für die Sanierung der Nachklärung auf dem Klärwerk Karlsruhe.
Klärwerk Karlsruhe
76187 Karlsruhe
Der Auftrag umfasst die Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung der Nachklärung auf dem Klärwerk Karlsruhe.
Die hier zu vergebenden Leistungen der Projektsteuerung orientieren sich dabei an den Leistungsbildern nach § 2, A-E der AHO/DVP.
Es wird nur Beauftragungsstufe II ausgeschrieben; Projektsteuerungsleistungen der AHO Projektstufen 3-5.
Direkt beauftragt werden folgende Leistungen: Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 3-5). Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Unter https://www.subreport.de/E43924544 finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung für die Sanierung der Nachklärung auf dem Klärwerk Karlsruhe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Unterlagen sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform Subreport einzureichen.
2) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
3) Fragen zur Bewerbung sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu stellen. Eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Fragen bis spätestens sieben Kalendertage vor Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge eingehen. Rückfragen von Bewerbern, deren Beantwortung über die in den Vergabeunterlagen hinausgehende Informationen enthält, werden unter der Subreport-ID, auf der die sonstigen Vergabeunterlagen zu finden sind, veröffentlicht. Ein Download der Vergabeunterlagen ohne Registrierung führt zu einem anonymen Interessenten. Sollte die Vergabestelle Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, können anonyme Interessenten nicht berücksichtigt werden, während registrierten Interessenten per E-Mail die Informationen übermittelt werden.
4) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
5) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
6) Der Bieter kann sich auf der Subreport EVergabe-Plattform kostenfrei anmelden. Der Support von Subreport steht telefonisch unter +49(0)221/98578-0 zur Verfügung.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/9268730
Fax: +49 721/9263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/9268730
Fax: +49 721/9263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de