Neubau eines Hallenbades und Sanierung des Freibades auf dem Wartberg Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2023.02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 723139-2603
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Hallenbades und Sanierung des Freibades auf dem Wartberg
Neubau eines Hallenbades und Sanierung des Freibades auf dem Wartberg
Das Emma-Jaeger-Bad in Pforzheim wurde Ende 2018 geschlossen. Das stillgelegte Emma-Jaeger-Bad soll
nun nach Beschluss des Gemeinderates am neuen Standort auf dem Wartberg neu errichtet werden. Der
Neubau soll dabei folgende Möglichkeiten bieten:
- Schwimmerbecken 25 m à 6 Bahnen
- Freizeitbecken / Wärmebecken - Nutzung in Teilbereichen auch als Lehrschwimmbecken
- Kursbecken/Lehrschwimmbecken in der Größe 8 m x 12,5 m, einem Hubboden
- Zuschauerplätze für max. 199 Personen für den Wettkampfsport
- Sprunganlage mit 1m Brett / 3 Meter Plattform sowie einer Kletterwand, Sprungbecken
- Kleinkinderplanschbecken sowie einen Spray-Park für Kleinkinder
- Rutsche mit Landebecken mit einer Rutschlänge von 75 - max. 100 m
- Saunalandschaft für rund 70 Gäste mit ca. 550 qm bestehend aus Warmluftbad, Biosauna, Dampfbad,
Aufguss-Sauna, Abkühlbecken, Außenbereich, Ruhebereiche
Weiterhin wird die Sanierung des auf dem Wartberg bereits befindlichen Freibades Teil der Planungsaufgabe.
Mehrfachbeauftragung zur Vergabe folgender Leistungen:
Leistungen Hallenbad:
Vergabe von Generalplanungsleistung für die Vergabe der Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021
Teil 3 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 / Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4
Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 / Ingenieurleistungen für die Planung der technischen Ausrüstung nach HOAI
2021 Teil 4 Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9
Leistungen Freibad:
Vergabe von Generalplanungsleistung für die Vergabe der Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021
Teil 3 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-3 / Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4
Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-3 / Ingenieurleistungen für die Planung der technischen Ausrüstung nach HOAI
2021 Teil 4 Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3
Die Leistungsphasen 4-9 werden erst bei Bedarf und nach Entscheidung des AG beauftragt.
Hallenbad:
Die Beauftragung betrifft die Generalplanerleistung (Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung)
und erfolgt stufenweise (Stufe 1: LPH 1-3; Stufe 2: LPH 4-9 gem. HOAI) auf Grundlage des Vertragsentwurfs.
Freibad:
Die Beauftragung betrifft die Generalplanerleistung (Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung) und erfolgt für LPH 1-3 auf Grundlage des Vertragsentwurfs.
Weiterhin sind die Leistungsphasen 4-9 ebenfalls im Rahmen der Angebotsabgabe anzubieten. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 erfolgt allerdings nur nach Bedarf und Entscheidung/Beschluss des AG.
Die durch die Erstellung der Lösungsansätze bereits erbrachten Leistungen des Bewerbers, welcher die Beauftragung erhält, werden bis zur Höhe der Honorierung des Lösungsansatzes nicht erneut vergütet, soweit der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten drei bis fünf Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Innerhalb der Angebotsfrist sind ebenfalls im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung Vorentwürfe inkl. Modell durch die Bewerber zu erarbeiten und abzugeben.
Bei den im Rahmen der Mehrfachbeauftragung zu erstellenden Vorentwürfen soll es sich um eine grobe Ideenaussage handeln, die mit einer Entschädigung von 50.000 € netto honoriert wird.
Das Auswahlgremium setzt sich aus einer Fachjury Architektur, Fachjury Bäder und einer bewertenden Jury (Oberbürgermeister, Dezernenten, Fraktionen des Gemeinderats) sowie Beratern zusammen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Beratender Ingenieur oder Ingenieur (gem. § 75 Abs. 1 VgV) für den Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder über vergleichbaren Nachweis (Ausschlusskriterium).
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium)
- Umsatz der letzten drei Jahre (erreichbar 15 Punkte)
- Berufliche Qualifikation nach §§ 44, 75 Abs. 1 VgV
- Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung zu Bezügen zu Russland gem. EU-Verordnung 2022/576
(Ausschlusskriterium)
- Referenzen aus den letzten 10 Jahren
Referenz 1 - Neubau Hallenbad (erreichbar 90 Punkte)
Referenz 2 - Neubau, Erweiterung, Sanierung Hallenbad (erreichbar 105 Punkte)
Referenz 3 - Neubau, Erweiterung, Sanierung Freibad (erreichbar 85 Punkte)
Referenz 4 - Neubau Hallenbad TGA (erreichbar 90 Punkte)
Referenz 5 - Neubau Hallenbad Tragwerk (erreichbar 84 Punkte)
- Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitergabe von Teilleistungen nach § 36 VgV
(Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (Ausschlusskritierum)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Beratender Ingenieur oder Ingenieur (gem. § 75 Abs. 1 VgV) für den Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder über vergleichbaren Nachweis. (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.