Sammlung und Umschlag von Altpapier (PPK) für den Landkreis Esslingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen, Herr Ulrich Fechter
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Umschlag von Altpapier (PPK) für den Landkreis Esslingen
Die Sammel- und Umschlagleistungen für Altpapier (PPK) werden in zwei (Gebiets-)Losen ausgeschrieben:
Los 1: Altpapiersammlung mittels „Blauer Tonne“ (inkl. Umschlag) „Teilgebiet Ost“
Los 2: Altpapiersammlung mittels „Blauer Tonne“ („Teilgebiet West“), sowie an Recyclinghöfen und mit Vereinssammlungen (inkl. Umschlag)
Altpapiersammlung mittels „Blauer Tonne“ (inkl. Umschlag) „Teilgebiet Ost“
Landkreis Esslingen ("Teilgebiet Ost")
- Sammlung von Altpapier (PPK) mit der „Blauen Tonne“ im Teilgebiet Ost (Einwohner: ca. 257.000 EW).
- Vierwöchentliche Erfassung von Altpapier über die Papiertonne (120-l-, 240-l- und 1.100-l-MGB), 13 Leerungen/a (die Behältergestellung erfolgt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Esslingen); die 1.100-l-MGB müssen auf Wunsch des Haushaltes auch 14-täglich geleert werden.
- Transport des gesammelten Altpapiers zu einer vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlaganlage.
- Umschlag des Altpapiers (inkl. Verwiegung) und Übergabe an den Auftragnehmer der Verwertungsleistung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2031), wenn dieser nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption/-en).
Der Zuschlag erfolgt in den Losen 1 und 2 unter Berücksichtigung der sog. Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass ein Bieter der für beide Lose ein Angebot abgibt, den Zuschlag nur auf ein Los erteilt bekommen kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen (Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) in Punkt 2.2.4 zu entnehmen.
Altpapiersammlung mittels „Blauer Tonne“ („Teilgebiet West“), sowie an Recyclinghöfen und mit Vereinssammlungen (inkl. Umschlag)
Landkreis Esslingen (Einschränkung: Blaue Tonne im "Teilgebiet West")
- Sammlung von Altpapier (PPK) mit der „Blauen Tonne“ im Teilgebiet West (Einwohner: ca. 281.000 EW).
- Vierwöchentliche Erfassung von Altpapier über die Papiertonne (120-l-, 240-l- und 1.100-l-MGB), 13 Leerungen/a (die Behältergestellung erfolgt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Esslingen); die 1.100-l-MGB müssen auf Wunsch des Haushaltes auch 14-täglich geleert werden.
- Übernahme von Altpapier an Recyclinghöfen (inkl. Gestellung der Container) im gesamten Kreisgebiet.
- Übernahme von Altpapier aus Vereinssammlungen (inkl. Gestellung der Container) im gesamten Kreisgebiet.
- Transport des gesammelten Altpapiers zu einer vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlaganlage.
- Umschlag des Altpapiers (inkl. Verwiegung) und Übergabe von Altpapier an den Auftragnehmer der Verwertungsleistung sowie Übergabe von Teilmengen an die Dualen Systeme (inkl. einem Mengenanteil der Sammelmenge aus Los 1).
- Führen der Mengenstromnachweise für die Dualen Systeme (Systembetreiber).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2031), wenn dieser nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption/-en).
Der Zuschlag erfolgt in den Losen 1 und 2 unter Berücksichtigung der sog. Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass ein Bieter der für beide Lose ein Angebot abgibt, den Zuschlag nur auf ein Los erteilt bekommen kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen (Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) in Punkt 2.2.4 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (2022 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von kommunalem Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier/PPK.
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenzanforderung nur einmal zu erbringen.
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlaganlage für Altpapier.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von kommunalem Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier/PPK aus Haushaltungen für mindestens 24 Monate in den Jahren 2020 bis 2022 in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit jeweiliger Angabe der Einwohnerzahlen und der Beauftragungs-zeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenzanforderung nur einmal zu erbringen.
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlaganlage für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Die Nutzungsfähigkeit zum Leistungsbeginn ist ebenfalls darzulegen.
Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Umschlaganlage ist, kann der entsprechende Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.