Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Altena Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung und -sanierung“ gem. WAP Nachrodt-Wiblingwerde Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenscheidstraße 52
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/9425650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-altena.de
Postanschrift: Hagener Straße 76
Ort: Nachrodt-Wiblingwerde
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58769
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/9425650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nachrodt-wiblingwerde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 gem. WAP Altena Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung und -sanierung“ gem. WAP Nachrodt-Wiblingwerde Proj.-Nr. 3 „Kanalbefahrung“
Das kommunale Kanalnetz der Stadt Altena (Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Altena) und der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde wurde durch das Hochwasserereignis 2021 geschädigt. Beide Kanalnetze werden vom Abwasserwerk der Stadt Altena betrieben, die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ist durch einen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit geregelt. Im Rahmen der Erstellung eines Wiederaufbauplans zur Hochwasserschadensbeseitigung ist es daher erforderlich das öffentliche Kanalnetz vollständig zu reinigen und zu inspizieren.
Die Leistungen beinhalten sowohl Schmutz-, Regen- als auch Mischwasserkanäle in den Nennweiten DN 150 bis DN 3500 sowie die zugehörigen Schächte bzw. Schachtbauwerke. In den zu untersuchenden Längen sind Kanal-Sonderbauwerke wie z.B. Stauraumkanäle und Düker enthalten.
Weiterhin ist die Reinigung (ohne Inspektion) der Sinkkästen und deren Anschlussleitungen erforderlich. Private Hausanschlussleitungen sind nicht Bestandteil der Leistungen.
Das Kanalnetz wurde hierzu in insgesamt vier Plangebiete aufgeteilt.
Die Kanalreinigung und -inspektion erfolgt in allen vier Plangebieten zeitgleich. Die Plangebiete wurden zusätzlich in zwei ebenfalls parallellaufende Ausführungslose für die Kanalreinigung und -inspektion unterteilt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Ausführungslose 2.1 und 2.2 des Plangebietes PG2 sowie die Ausführungslose 4.1 und 4.2 des Plangebietes PG4. Die Vergabe erfolgt losweise, die Angebotsabgabe ist jedoch auf maximal 2 Ausführungslose begrenzt.
Die Leistungserbringung in den jeweiligen Losen hat immer im Tal zu beginnen und richtet sich nach im Vorfeld festgelegten Befahrungsgebieten.
Die Ortslagen Altena und Nachrodt-Wiblingwerde sind geprägt von teils langgezogenen engen Tallagen entlang der Lenne, der Rahmede sowie der Nette im Lennegebirge. Entlang der Gewässer dominieren auf großen Strecken Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Die Kanäle bzw. Schächte liegen überwiegend in öffentlichen Bereichen, jedoch können einzelne Schächte auf Privatgrundstücken oder unbefestigten Flächen neben der befahrbaren Straße liegen. Die Zufahrtsmöglichkeiten können durch die engen Tallagen sowie zusätzlich sowohl durch Hochwasserschäden als auch Schadensbeseitigungsmaßnahmen anderer Träger beschränkt sein. Die Anfahrbarkeit ist nicht immer gegeben. Die Erschwernisse bei der Arbeitsstelleneinrichtung sind entsprechend zu berücksichtigen.
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. Sept. 2021.
Kanalreinigung und -inspektion, Plangebiet 2, Los 2.1 Altena-Ost
Kanalreinigung und -inspektion, Plangebiet 2, Los 2.1 Altena-Ost
Kanäle
2.083,10 m bis DN 2.200
11.579,10 m bis DN 3.500
15.921,73 m bis DN 2.200
29.583,90 m
Kanal-Sonderbauwerke (Begehung)
55,20 m DN 2.200
49,00 m DN 3.500
12,40 m Re 2.800/1.400*
27,00 m DN 2.200
49,60 m DN 1.800
60,40 m DN 1.600*
95,00 m DN 1.600*
68,60 m DN 1.200*
180,80 m
*indirekte optische Inspektion
Menge Schächte
1.078 Stk.
Schachtsonderbauwerke
11 Stk. Sicherung für Begehung zu 269 qm
Kanalreinigung und -inspektion, Plangebiet 2, Los 2.2 Altena-Süd
Kanalreinigung und -inspektion, Plangebiet 2, Los 2.2 Altena-Süd
Kanäle
2.245,20 m bis DN 2.400
8.777,60 m bis DN 1.200
2.019,50 m bis DN 450
9.463,00 m bis DN 2.000
7.182,20 m bis DN 800
29.687,50 m
Kanal-Sonderbauwerke (Begehung)
78,40 m DN 2.400
212,30 m DN 300 - 500
43,20 m DN 1.200*
80,10 m DN 2.000
158,50 m
*indirekte optische Inspektion
Menge Schächte
937 Stk.
Schachtsonderbauwerke
14 Stk. Sicherung für Begehung zu 108,6 qm
Kanalreinigung und -inspektion, Plangebiet 4, Los 4.1 Nachrodt-Wiblingwerde - Nord
Kanalreinigung und -inspektion, Plangebiet 4, Los 4.1 Nachrodt-Wiblingwerde - Nord
Kanäle
5.630,40 m bis DN 150 - 2.000
5.183,50 m bis DN 150 - 900
2.261,00 m bis DN 200 - 800
6.406,80 m bis DN 150 - 1.600
3.100,56 m bis DN 150 - 1.400
4.692,52 m bis DN 150 - 2.100
27.274,70 m
Kanal-Sonderbauwerke (Begehung)
74,90 m DN 250 PVCU*
75,10 m DN 400 PVCU*
120,80 m DN 2.000
23,40 m DN 1.600*
4,00 m 11.550/3.850
9,60 m DN 700/700
24,10 m 3.150/1.400
148,80 m
*indirekte optische Inspektion
Menge Schächte
990 Stk.
Schachtsonderbauwerke
14 Stk. Sicherung für Begehung zu 80 qm
Kanalreinigung- und -inspektion, Plangebiet PG 4, Los 4.2 Nachrodt-Wiblingwerde - Süd
Kanalreinigung- und -inspektion, Plangebiet PG 4, Los 4.2 Nachrodt-Wiblingwerde - Süd
Kanäle
7.333,91 m bis DN 150 - 1.600
1.763,26 m bis DN 200 - 700
2.165,91 m bis DN 200 - 900
6.129,25 m bis DN 150 - 1.600
2.877,05 m bis DN 250 - 1.000
333,12 m bis DN 200 - 300
1.789,25 m bis DN 200 - 300
270,89 m bis DN 300
49,14 m bis DN 150 - 200
22.711,80 m
Kanal-Sonderbauwerke (keine Begehung)
71,70 m DN 250 PVC*
71,30 m DN 200 PVC*
136,00 m DN 1.600
279,20 m
*indirekte optische Inspektion
Menge Schächte
756 Stk.
Schachtsonderbauwerke
10 Stk. Sicherung für Begehung zu 33,25 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 5.000.000,00 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3.000.000,00 EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann und unverzüglich zu erfolgen hat.
Das Beibringen einer Versicherungsbestätigung wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bietern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, die für den Zuschlag vorgesehen sind.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
- Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 5.000.000,00 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3.000.000,00 EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann und unverzüglich zu erfolgen hat.
- jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren:
- mindestens 400.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los PG 2.1,
- mindestens 400.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los PG 2.2,
- mindestens 380.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los PG 4.1,
- mindestens 300.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr in Los PG 4.2
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:
o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)
o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen
o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
o Mindestens eine am Leistungsort tätige Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen
- Eigenerklärung, zur Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, G41 sowie G42
- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:
o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)
o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)
o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)
- Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung der geforderten Austauschformate (DWA-M 150) sowie der geforderten Art der Kodierung (DIN EN 13508 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind zudem die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie die vom Auftraggeber gesondert geforderten Unterlagen betreffend die Eignung auch für die benannten Unterauftragnehmer vorzulegen.
- Nachweis, dass die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R und I erfüllt sind. Die Anforderungen sind aufrufbar unter:
o http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist (Beurteilungsgruppen: R und I).
Eine gleichwertige Nachweisführung ist ausreichend. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß 4.3 RAL-GZ 961 bestehen.
- Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
o Mindestens drei Referenzen betreffend die TV-Inspektion Kanäle (jeweils Netzlänge > 30 km)
o Mindestens drei Referenzen betreffend die Begehungen von Großprofilen (jeweils > DN 1.600 und 50 m Länge)
o Mindestens drei Referenzen betreffend Schachtinspektionen mit Scannerkamera (jeweils > 500 Stück Schächte)
- Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt:
o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein)
o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen
o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
o Mindestens eine am Leistungsort tätige Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen
- Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung je Ausführungslos muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden:
o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen)
o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen)
o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Im Übrigen gelten die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B), Fassung 2003
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für alle Lose gilt:
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Anlage 6.9-VgV-ANG - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Anlage 6.10-VgV-ANG Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern
nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Anlage 6.8-VgV-ANG - Nachunternehmererklärung).
Die Bieter/Bietergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Eigenerklärung zur Betriebspflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Eigenerklärung zu personenbezogenen Zertifikaten und Nachweisen nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften/technischen Stellen,
- Eigenerklärung zur technischen Ausstattung nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zur Tauglichkeit bzgl. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach Ziff. III.1.3),
- Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung geforderter Austauschformate und Kodierung nach Ziff. III.1.3)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht. Die Anzahl der erforderlichen Teammitglieder richtet sich nach Art und Umfang des vorgesehenen Unterauftrags.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
- Anlage 6.9 – VgV – ANG – Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe).
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nebst der betroffenen Eignungsnachweise vorlegt.
- Anlage 6.10 – VgV – ANG – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Hinweis:
Bedient sich der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben.
Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke beizubringen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
Der Auftraggeber wird für diejenigen Bieter, die je Los für den Zuschlag vorgesehen sind, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Abschließender Hinweis:
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.