Transport und Überführung von Fahrzeugen für die BwFPS GmbH in sieben Losen. Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 23/Fahrzeugtransporte/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergaben
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Überführung von Fahrzeugen für die BwFPS GmbH in sieben Losen.
Vergabe von Rahmenvereinbarungen für den Transport und die Überführung von Fahrzeugen für die BwFuhrparkService GmbH (nachfolgend BwFPS genannt) in den nachfolgenden sieben Losen.
Los 1:
Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP, Krad, KOM und LKW mit oder ohne Anhänger bis 40 t zGG auf eigener Achse
Los 2:
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region Nord
Los 3:
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region Ost
Los 4:
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region Süd
Los 5:
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region West
Los 6:
Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM auf eigener Achse
Los 7:
Transport von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krädern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen in jeglichem Zustand auf fremder Achse
Die BwFPS unterhält in ihrem Fuhrpark unterschiedliche Fahrzeuggruppen die deutschlandweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten transportiert oder überführt werden müssen. Die deutschlandweiten Start- und Zielorte sind neben den Vermietstationen der BwFPS, Bundeswehrliegenschaften, Stationen von Prüfdienstleistern, Werkstätten, Aufbauhersteller sowie Standorte, über welche die Fahrzeuge vermarktet werden.
Die Fahrzeuge der BwFPS werden mit verschiedenen Antriebsarten wie beispielsweise Diesel, Benzin, Erdgas, BEV oder PHEV angetrieben. Die Fahrzeuge sind teilweise mit einer Sonderausstattung, wie beispielsweise Funkvorrüstung, Wechselverkehrszeichenanlage oder Rundumkennleuchte ausgestattet.
Unter Transport versteht die BwFPS die Fahrt auf fremder Achse mit einer durchschnittlichen Entfernung von ca. 450 Kilometer. Überführung stellt die Fahrt auf eigener Achse dar. Diese hat eine durchschnittliche Entfernung von ca. 500 Kilometer.
Des Weiteren benötigt die BwFPS im Zusammenhang mit den Transport- bzw. Überführungsfahrten losspezifische Zusatzleistungen wie beispielsweise Expressfahrten, Fahrzeugaußen- und Fahrzeuginnenreinigungen.
Weitere Einzelheiten sind in der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung enthalten.
Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP, Krad, KOM und LKW mit oder ohne Anhänger bis 40 t zGG auf eigener Achse
Deutschland Die Leistungserbringung erfolgt in ganz Deutschland. Detaillierte Einzelheiten zu den Abhol- und Zustellorten können aus der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Dieses Los umfasst die Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up, Kräder, KOM und LKW mit oder ohne Anhänger bis 40t zGG auf eigener Achse, welche innerhalb von 48 Stunden im Bundesgebiet mit Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden muss. Die Abholungs- und Auslieferungstermine sind dabei zwingend einzuhalten.
Die Start- und Zielorte befinden sich im gesamten Bundesgebiet. Die Leistungserbringung muss bundesweit und ohne regionale Einschränkungen erbracht werden. Das Fahrzeug muss im Zustand der Übernahme, mit Ausnahme der Laufleistung, am Zielort übergeben werden.
Es wird von einer geschätzten Anzahl von ca. 6.500 Überführungen pro Jahr ausgegangen.
In diesem Los sollen bis zu sechs Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.
Die Leistungserbringung in diesem Los kann von einem Unternehmen selbstständig, von einem Unternehmen mit Einbezug von Unterauftragnehmern oder auch in Form einer Bietergemeinschaft durch mehrere Unternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer erbracht werden. Detaillierte Einzelheiten zur Angebotsabgabe als Einzelunternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer sowie zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft mit und ohne Unterauftragnehmer können aus dem losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Detaillierte Einzelheiten können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter
Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 1)
dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 7.800.000,- EUR netto festgelegt.
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region Nord
Deutschland Die Leistungserbringung erfolgt in ganz Deutschland. Detaillierte Einzelheiten zu den Abhol- und Zustellorten können aus der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Dieses Los umfasst den Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse, welcher innerhalb von 10 Arbeitstagen (14 Kalendertage) im Bundesgebiet mit Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden muss. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag. Die Fahrzeuge müssen im Zustand der Übernahme am Zielort übergeben werden.
Die Region Nord umfasst Abholorte der Postleitzahlenbereiche 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31 und 49. Der Anlieferort kann deutschlandweit sein. Das prognostizierte jährliche Volumen liegt bei ca. 1.467 Transporten.
In diesem Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Die Leistungserbringung in diesem Los kann von einem Unternehmen selbstständig, von einem Unternehmen mit Einbezug von Unterauftragnehmern oder auch in Form einer Bietergemeinschaft durch mehrere Unternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer erbracht werden. Detaillierte Einzelheiten zur Angebotsabgabe als Einzelunternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer sowie zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft mit und ohne Unterauftragnehmer können aus dem losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Detaillierte Einzelheiten zu diesem Los können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 2) dar.
Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf 1.400.000,- EUR netto festgelegt.
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region Ost
Deutschland Die Leistungserbringung erfolgt in ganz Deutschland. Detaillierte Einzelheiten zu den Abhol- und Zustellorten können aus der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Dieses Los umfasst den Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse, welcher innerhalb von 10 Arbeitstagen (14 Kalendertage) im Bundesgebiet mit Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden muss. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag. Die Fahrzeuge müssen im Zustand der Übernahme am Zielort übergeben werden.
Die Region Ost umfasst Abholorte der Postleitzahlenbereiche 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 38, 39 und 99. Der Anlieferort kann deutschlandweit sein. Das prognostizierte jährliche Volumen liegt bei ca. 453 Transporten.
In diesem Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Die Leistungserbringung in diesem Los kann von einem Unternehmen selbstständig, von einem Unternehmen mit Einbezug von Unterauftragnehmern oder auch in Form einer Bietergemeinschaft durch mehrere Unternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer erbracht werden. Detaillierte Einzelheiten zur Angebotsabgabe als Einzelunternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer sowie zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft mit und ohne Unterauftragnehmer können aus dem losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Detaillierte Einzelheiten zu diesem Los können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 3) dar.
Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf 550.000,- EUR netto festgelegt.
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region Süd
Deutschland Die Leistungserbringung erfolgt in ganz Deutschland. Detaillierte Einzelheiten zu den Abhol- und Zustellorten können aus der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Dieses Los umfasst den Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse, welcher innerhalb von 10 Arbeitstagen (14 Kalendertage) im Bundesgebiet mit Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden muss. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag. Die Fahrzeuge müssen im Zustand der Übernahme am Zielort übergeben werden. Die Region Süd umfasst Abholorte der Postleitzahlenbereiche 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97 und 98. Der Anlieferort kann deutschlandweit sein. Das prognostizierte jährliche Volumen liegt bei 673 Transporten.
In diesem Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Die Leistungserbringung in diesem Los kann von einem Unternehmen selbstständig, von einem Unternehmen mit Einbezug von Unterauftragnehmern oder auch in Form einer Bietergemeinschaft durch mehrere Unternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer erbracht werden. Detaillierte Einzelheiten zur Angebotsabgabe als Einzelunternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer sowie zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft mit und ohne Unterauftragnehmer können aus dem losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Detaillierte Einzelheiten zu diesem Los können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 4) dar.
Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf 700.000,- EUR netto festgelegt.
Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse mit Abholorten in der definierten Region West
Deutschland Die Leistungserbringung erfolgt in ganz Deutschland. Detaillierte Einzelheiten zu den Abhol- und Zustellorten können aus der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Dieses Los umfasst den Transport von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP auf fremder Achse, welcher innerhalb von 10 Arbeitstagen (14 Kalendertage) im Bundesgebiet mit Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden muss. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag. Die Fahrzeuge müssen im Zustand der Übernahme am Zielort übergeben werden. Die Region West umfasst Abholorte der Postleitzahlenbereiche 32, 33, 34, 35, 36, 37, 40, 41, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68 und 69. Der Anlieferort kann deutschlandweit sein. Das prognostizierte jährliche Volumen liegt bei ca. 1.229 Transporten.
In diesem Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Die Leistungserbringung in diesem Los kann von einem Unternehmen selbstständig, von einem Unternehmen mit Einbezug von Unterauftragnehmern oder auch in Form einer Bietergemeinschaft durch mehrere Unternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer erbracht werden. Detaillierte Einzelheiten zur Angebotsabgabe als Einzelunternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer sowie zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft mit und ohne Unterauftragnehmer können aus dem losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Detaillierte Einzelheiten zu diesem Los können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 5) dar.
Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf 850.000,- EUR netto festgelegt.
Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM auf eigener Achse
Deutschland Die Leistungserbringung erfolgt in ganz Deutschland. Detaillierte Einzelheiten zu den Abhol- und Zustellorten können aus der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Dieses Los umfasst die Überführung stillgelegter LKW und KOM auf eigener Achse, welche innerhalb von 10 Arbeitstagen (14 Kalendertage) im Bundesgebiet mit Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden muss. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag. Die Start- und Zielorte befinden sich im gesamten Bundesgebiet. Die Leistungserbringung muss bundesweit und ohne regionale Einschränkungen erbracht werden. Das Fahrzeug muss im Zustand der Übernahme, mit Ausnahme der Laufleistung, am Zielort übergeben werden. Das prognostizierte jährliche Volumen liegt bei ca. 92 Transporten.
In diesem Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Die Leistungserbringung in diesem Los kann von einem Unternehmen selbstständig, von einem Unternehmen mit Einbezug von Unterauftragnehmern oder auch in Form einer Bietergemeinschaft durch mehrere Unternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer erbracht werden. Detaillierte Einzelheiten zur Angebotsabgabe als Einzelunternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer sowie zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft mit und ohne Unterauftragnehmer können aus dem losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Detaillierte Einzelheiten zu diesem Los können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 6) dar.
Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf 200.000,- EUR netto festgelegt.
Transport von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krädern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen in jeglichem Zustand auf fremder Achse
Deutschland Die Leistungserbringung erfolgt in ganz Deutschland. Detaillierte Einzelheiten zu den Abhol- und Zustellorten können aus der losspezifischen Beschreibung dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Dieses Los umfasst den Transport auf fremder Achse von
- Sonderfahrzeuge wie beispielsweise Flurförderfahrzeuge, Ameisen, Motorgrader, Walzenzüge, Planierraupen, Laderaupen, Schwenklader, Minibagger, Kettenbagger, Kehrmaschinen, Schlepper, Mobilkrane
- Anhängern wie beispielsweise Lagerhausanhänger
- Krafträdern
- Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen (rollfähig und/oder nicht rollfähig).
Die Sonderfahrzeuge können mit oder ohne Sonderaufbauten beziehungsweise Zubehör ausgestattet sein. In besonderen Fällen sind durch den Auftragnehmer bereitzustellende Verladehilfen wie ein Kran oder eine Winde notwendig. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Informationen im Rahmen der Beauftragung mit.
Die Start- und Zielorte befinden sich im gesamten Bundesgebiet. Die Leistungserbringung muss bundesweit und ohne regionale Einschränkungen erbracht werden.
Das prognostizierte jährliche Volumen liegt bei ca. 400 Transporten.
In diesem Los sollen bis zu drei Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.
Die Leistungserbringung in diesem Los kann von einem Unternehmen selbstständig, von einem Unternehmen mit Einbezug von Unterauftragnehmern oder auch in Form einer Bietergemeinschaft durch mehrere Unternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer erbracht werden. Detaillierte Einzelheiten zur Angebotsabgabe als Einzelunternehmen mit und ohne Unterauftragnehmer sowie zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft mit und ohne Unterauftragnehmer können aus dem losspezifischen Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Detaillierte Einzelheiten zu diesem Los können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 7) dar.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 1.500.000,- EUR netto festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültig für alle Lose:
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Gültig für alle Lose:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall:
5 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall:
100.000 EUR
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.4. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.4 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird für die Überführung von Fahrzeugen eine Transportversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen gefordert.
- PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP und Krad: 100.000,- EUR je Fahrzeug
- KOM und LKW mit oder ohne Anhänger bis 40 t zGG: 300.000,- EURO je Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 6:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird für die Überführung von Fahrzeugen eine Transportversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen gefordert.
- KOM und LKW: 300.000,- EURO je Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 2, Los 3, Los 4, Los 5 und Los 7:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird für wird eine Frachtführerversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für alle Lose:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall:
5 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall:
100.000 EUR
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.4. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.4 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird für die Überführung von Fahrzeugen eine Transportversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen gefordert.
- PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP und Krad: 100.000,- EUR je Fahrzeug
- KOM und LKW mit oder ohne Anhänger bis 40 t zGG: 300.000,- EURO je Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 6:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird für die Überführung von Fahrzeugen eine Transportversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen gefordert.
- KOM und LKW: 300.000,- EURO je Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 2, Los 3, Los 4, Los 5 und Los 7:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird für wird eine Frachtführerversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im jeweiligen losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5 mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6K6V
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2289499-163
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.