GCC - 320-01 - Parkhaus - Erweiterter Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 320-01 - PH - Erweiterter Rohbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2350000
Postanschrift: Vogteistr. 42-46
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
GCC - 320-01 - Parkhaus - Erweiterter Rohbau
GCC - 320-01 - Parkhaus - Erweiterter Rohbau
Calw
ca. 4100 m³ Erdaushub Baugrube/Fundamente, hinterfüllen/entsorgen ca. 1010 m Kanalrohr PP-MD einschl. Rohrgräben, Aushubmaterial hinterfüllen/entsorgen ca. 30 m Druckrohrleitung PE 100-RC einschl. Rohrgräben, Aushubmaterial hinterfüllen/entsorgen ca. 6St Kontrollschächte, Stahlbeton ca. 1300 m Ringerder ca. 220 m² Bodenplatte, Stb, tragend/konstruktiv ca. 820 m³ Fundamente, Stb ca. 800 m² Aussenwände, Stb ca. 160 m² Stahlbetondecken/-podeste ca. 9.400 m² Stahlbetonverbunddecken, Trapezblech+10cm Aufbeton ca. 200t Betonstahl BSt 500 B (hochduktil) ca. 9650 m² Beschichtungssystem, OS 11 ca. 3330 m Markierungen ca. 970 m Absturzsicherungen, Gittermatten verzinkt ca. 200 m² Aussenmauerwerk, KS 12-1,4 ca. 710 t Stahlkonstruktion, Profilstahl S355, feuzn ca. 1St Wartungstreppe, Stahl ca. 3550 m² Trapezblech 150.1 (tn=1,0), Negativlage, Dach ca. 700 m Verblechungen, Stahl besch., Ortgang/First/Traufe ca. 150 m Hängerinne, Stahl besch. ca. 770 m Regenfallrohre, Stahl besch. ca. 24 St Parkhausrinnen, Edelstahl ca. 70 m Stab-Geländer, Stahl, feuzn, Handlauf Edelstahl
Gesamtausführungsdauer 219 Werktage
M+W Planung: spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GCC - 320-01 - Parkhaus - Erweiterter Rohbau
Postanschrift: Wettegasse 9
Ort: Wildberg-Sulz
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72218
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.