Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Tübingen
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle Gewässerökologie
E-Mail:
Telefon: +49 7071757-3734
Fax: +49 7071757-3190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/gsgoe/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk Freiburg
Postanschrift: Bissierstraße 7
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Fleischhacker
E-Mail:
Telefon: +49 78112471-1718
Fax: +49 761208-394200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk Karlsruhe
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sophie Lefort
E-Mail:
Telefon: +49 721926-7560
Fax: +49 72193340211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk Stuttgart
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Manuel Redling
E-Mail:
Telefon: +49 713164-15322
Fax: +49 711904-11190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2b0717ff-dcfe-4f24-9996-c4900c939e70
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thilo Seitz
E-Mail:
Telefon: +49 714124236-18
Fax: +49 714124236-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2b0717ff-dcfe-4f24-9996-c4900c939e70
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Erreichung der Ziele der WRRL wurde in Baden-Württemberg die Landesstudie Gewässerökologie Stufe 1 erstellt, in der die Grundlagen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden.

Für 4 Lose (9 Betrachtungsräume) sind ab 2023 Rahmenplanungen zu erstellen. Diese sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt. Der zeitliche Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung sind zu benennen.

Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.

Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 1 – 3501 Pfinz und 3502 Rheinniederungskanal

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71313000 Umwelttechnische Beratung
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71351900 Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Hauptort der Ausführung:

Gewässerstrecken G.I.O. von Pfinz und Rheinniederungskanal im Landkreis Karlsruhe, im Stadtkreis Karlsruhe und im Enzkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume 3501 Pfinz und 3502 Rheinniederungskanal.

Zu überplanendes G.I.O. im Los gesamt: 8 + 26 = 34 km

Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.

Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.

Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.

Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.

Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:

Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.

Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.

Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.

Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 03/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.

Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:

A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70%) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30%). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35%), der Maßnahmenlänge (20%), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI ) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40%), Bewertung (40%) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20%). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %

D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15%), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35%) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60%) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:

- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren

- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein.

- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen.

- Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.

- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.

Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:

3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt

2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Bei Ja/Nein-Fragen:

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.

Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.

Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 2 – 2006 - Wutach 2007 - Klingengraben Schwarzbach

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71313000 Umwelttechnische Beratung
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71351900 Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Hauptort der Ausführung:

Gewässerstrecken G.I.O. von Klingengraben, Schwarzbach und Wutach im Landkreis Waldshut

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 2 umfasst die Betrachtungsräume 2006 - Wutach und 2007 - Klingengraben Schwarzbach.

Zu überplanendes G.I.O. im Los gesamt: 26 + 19 = 45 km

Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.

Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.

Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.

Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.

Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:

Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.

Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.

Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.

Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie 20 / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 03/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.

Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:

A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70%) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30%). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35%), der Maßnahmenlänge (20%), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI ) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40%), Bewertung (40%) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20%). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %

D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15%), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35%) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60%) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:

- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren

- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein.

- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen.

- Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.

- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.

Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:

3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt

2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Bei Ja/Nein-Fragen:

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.

Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.

Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 3 – 4701 Kocher, 4702 Lein und 4703 Kocher

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71313000 Umwelttechnische Beratung
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71351900 Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Hauptort der Ausführung:

Gewässerstrecken G.I.O. von Kocher und Lein im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 3 umfasst die Betrachtungsräume 4701 Kocher, 4702 Lein und 4703 Kocher

Zu überplanendes G.I.O. im Los gesamt: 9 + 21 + 28 = 58 km

Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.

Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.

Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.

Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.

Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:

Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.

Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.

Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.

Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie 20 / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 03/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.

Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:

A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70%) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30%). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35%), der Maßnahmenlänge (20%), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI ) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40%), Bewertung (40%) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20%). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %

D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15%), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35%) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60%) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:

- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren

- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein.

- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen.

- Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.

- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.

Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:

3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt

2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Bei Ja/Nein-Fragen:

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.

Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.

Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 4 – 4705 Kocher und 4707 Kocher

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71313000 Umwelttechnische Beratung
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71351900 Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Hauptort der Ausführung:

Gewässerstrecken G.I.O. des Kochers im Landkreis Schwäbisch Hall

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 4 umfasst den Betrachtungsraum 4705 Kocher und 4707 Kocher.

Zu überplanendes G.I.O. im Los gesamt: 14 + 34 = 48 km

Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.

Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.

Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.

Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.

Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:

Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.

Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.

Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.

Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie 20 / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 03/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt.

Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:

A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70%) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30%). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (35%), der Maßnahmenlänge (20%), der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) (5%), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) (5 %), Erstellung der Planung gem. HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) (5 %), Örtliche Bauüberwachung (gem. HOAI ) 5 %) und dem Nachweis der Planung mit einer hydraulischen Berechnung (5 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 %

C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40%), Bewertung (40%) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20%). Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %

D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (15%), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (15 %), dem Gewässertyp (35%) und der biologischen Erfolgskontrollen von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von MZB (35 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (60%) und der biologischen Erfolgskontrolle von hydromorphologischen Maßnahmen anhand von Fischen (40 %). Anteil an Gesamtwertung: 10,00 %

Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:

- Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren

- Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein.

- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen.

- Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.

- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.

Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:

3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt

2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Bei Ja/Nein-Fragen:

1 Punkt: Kriterium erfüllt

0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden.

Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.

Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachfolgend geforderte Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.

A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.

B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist (in der Regel) nicht zugelassen.

Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird dann ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.

C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.

D) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe aufgrund eines Bezugs zu Russland bestehen.

E) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis F sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.

A) Für die Dauer der Auftragsbearbeitung wird vom AN eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt.

B) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt und welche Gründe es für die Beauftragung eines Unterauftragnehmers gibt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.

C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.

D) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Mindestlohngesetz erfasst werden) enthalten.

E) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.

F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A) Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung mindestens: 1,5 Mio. € bei Personenschäden / 0,25 Mio. € für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (mindestens zweifach maximiert).

Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.

Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens: 3 (Vollzeit-) Beschäftigte.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.

Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.

A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags

B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.

C) Nachweis Softwareausstattung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen.

- Ingenieur (Gewässerentwicklung und Wasserbau) oder vergleichbare Qualifikation

- Biologe oder vergleichbare Qualifikation mit Kenntnissen zu Untersuchung sowie Bewertung von MZB und Fischen

- GIS-Fachkraft

Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.

Zu C) Es wird KEIN Nachweis der notwendigen Softwareausstattung gefordert. Die ausschreibende Stelle weist aber darauf hin, dass aus ihrer Sicht für die Bearbeitung mindestens folgende Software vorhanden sein muss:

- GIS/CAD-Programm zur Abgabe der geforderten Abgabeformate (shp, gdb (pGDB, FGDB), dxf) – Standard entspricht ArcGIS Version 10.1 oder höher.

- GIS/CAD-Programm zur Abgabe des geforderten Abgabeformats gdb (pGDB, FGDB) - Standard entspricht ArcGIS Version 10.1 oder höher. Die Kompatibilität der geforderten Datenformate und Programme ist zu beachten.

- Office Programme zur Erzeugung der geforderten Abgabeformate (docx, xlsx)

- Software zur Erzeugung von pdf-Dateien mit bestimmten Anforderungen (Layer-pdf)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.

B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2021).

C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 030-086979
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Interessenten / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung / ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten / Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.

Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag 14.04.2023 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 18.04.2023 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.

B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.

C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.

D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.

Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;

E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.

F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge / Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;

H) Die Antragsunterlagen / Angebote sind digital in Textform über die o.g. Vergabeplattform einzureichen.

I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.

J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

K) Bisher wurden im Projektgebiet keine Leistungen erbracht, die der ausgeschriebenen Leistung in den betroffenen Betrachtungsräumen entsprechen. Somit müssen keine vorbefassten Büros benannt werden. Allerdings sind verschiedene Büros bei der Erstellung der Grundlagen für das Vorgehen im Projekt beteiligt gewesen. Zudem wurden neben mehrere Pilotprojekte bereits konkrete Projekte durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind entweder in die bereitgestellten Arbeitsgrundlagen eingeflossen oder sie werden beispielhaft allen Interessenten zur Verfügung gestellt (3 Berichte abgeschlossener Projekte).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:

„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).

4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.

5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.

6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2023

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