Belieferung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Gelsenkirchen mit Frischemenüs Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0048
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 209169-2531
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Gelsenkirchen mit Frischemenüs
Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Mittagessen (Frischemenüs). Die Frischemenüs bestehen jeweils aus einer Hauptspeise und einem Dessert.
GeKita - Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung Wildenbruchplatz 7 45875 Gelsenkirchen Die derzeit zu beliefernden Tageseinrichtungen sowie die zukünftige Anzahl der Essensteilnehmer sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Mittagessen (Frischemenüs). Die Frischemenüs bestehen jeweils aus einer Hauptspeise und einem Dessert.
Die derzeit zu beliefernden Tageseinrichtungen sowie die zukünftige Anzahl der Essensteilnehmer sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Lieferstandorte können sich jederzeit verändern, d.h. es können weitere Tageseinrichtungen hinzukommen oder aber auch aus dem Auftrag herausgenommen werden.
Erfahrungen haben gezeigt, dass ca. ¼ der Kinder nicht regelmäßig an der Verpflegung teilnehmen. Durchschnittlich werden täglich ca. 1.550 Menüs insgesamt für alle Einrichtungen benötigt.
Bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung von mehr als 15 % der zu beliefernden Tageseinrichtungen sind Nachverhandlungen möglich.
Die Ausschreibung erfolgt für folgenden Lieferungs-/Vertragszeitraum:
Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025 (01.08.2023 bis 31.07.2025),
also für zwei Jahre und zusätzlich eine
Option für eine Verlängerung für das Kindergartenjahr 2025/2026
(01.08.2025 bis 31.07.2026)
Die o. g. Vertragsverlängerung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber bis spätestens zum 30.04.2025.
Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026.
Der erste Essenstag ist der 01.08.2023 (Dienstag).
Die Ausschreibung erfolgt für folgenden Lieferungs-/Vertragszeitraum:
Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025 (01.08.2023 bis 31.07.2025),
also für zwei Jahre und zusätzlich eine
Option für eine Verlängerung für das Kindergartenjahr 2025/2026
(01.08.2025 bis 31.07.2026)
Die o. g. Vertragsverlängerung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber bis spätestens zum 30.04.2025.
Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung - Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU, Formular 523.
- Musterspeiseplan/Preisblatt - Anlage 3 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Angebotsabgabe hat über einen Musterspeiseplan auf Basis der zurzeit aktuellen DGE-Qualitätsstandards für vier Wochen mit Angabe des Menüpreises zu erfolgen. Beachten Sie bitte hierzu auch das anliegende Preisblatt (Anlage 3)
- Hygienekonzept (mit dem Angebot vorzulegen): Der Auftraggeber muss sein betriebliches Hygienekonzept vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail:
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYW138616F
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165