Ausschreibung der Schul- und Kindergartenverpflegung der Stadt Biberach an der Riß
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Biberach an der Riß
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://biberach-riss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Schul- und Kindergartenverpflegung der Stadt Biberach an der Riß
Die Stadtverwaltung Biberach sucht für die städtischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und einen Hort einen Caterer und Lieferanten zur Anlieferung von warmem Mittagessen. Insgesamt handelt es sich um sieben Kindertageseinrichtungen, sechs Grundschulen und einen Hort.
Belieferung der Kindertageseinrichtungen
Biberach an der Riß
Belieferung der Kindertageseinrichtungen mit warmem Mittagessen (Warmlieferung), ca. 35.000 Essen pro Kindergartenjahr
Es besteht eine Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre bis Ende des Kindergartenjahres 2026/2027.
Belieferung der Grundschulen
Biberach an der Riß
Belieferung der Grundschulen und eines Hortes mit warmem Mittagessen (Warmlieferung), ca. 31.650 Essen pro Schuljahr
Es besteht eine Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre bis Ende des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2026/2027.
Belieferung des Kindergartens und der Grundschule im Teilort Ringschnait
Biberach an der Riß
Belieferung des Kindergartens und der Grundschule im Teilort Ringschnait mit warmen Mittagessen (Warmlieferung) ca.8.900 Essen pro Kindergaren- bzw. Schuljahr
Es besteht eine Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre bis Ende des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2026/2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aussagekräftige Darstellung der Firma (z. B. Imagebroschüre).
- Abgabe einer Eigenerklärung, dass:
• der Bieter alle gewerblichen Voraussetzungen für den Auftrag erfüllt,
• der Bieter das Mindestlohngesetz einhält und Tariftreue gewährleistet,
• der Bieter die Anwendung der Russland-Sanktionen (gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022, Fassung vom 15. November 2022 mit redaktionellen Klarstellungen) im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge einhält,
• der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,
• für den Bieter keine Ausschlussgründen nach §§123 und 124 GWB vorliegen.
Wir behalten uns vor, dass wir im Rahmen der Prüfung der Angebote folgende Unterlagen nachfordern, die uns der Bieter unverzüglich zukommen lässt:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A) mit der Deckungssumme bis zu jeweils 500.000 € für Sachschäden und für Personenschäden je Schadensereignis.
- Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens
eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
Wir behalten uns vor, dass wir im Rahmen der Prüfung der Angebote folgende Unterlagen nachfordern, die uns der Bieter unverzüglich zukommen lässt:
- Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet
ist (nicht älter als 1 Jahr).
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen (über die letzten zwei Geschäftsjahre), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Kundenreferenzliste aus den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens drei Auftraggebern im vergleichbaren Leistungsumfang mit Ansprechpartner, gegliedert nach Versorgung von Kindertageseinrichtungen und Versorgung von Grundschulen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zusständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.