Gemeinde Kernen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau sozial geförderten Wohnraums im "Quartier Hangweide" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/136
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stettener Straße 12
Ort: Kernen im Remstal
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kernen.de/willkommen
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger/ Janina Dinkelaker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Kernen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau sozial geförderten Wohnraums im "Quartier Hangweide"
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau sozial geförderten Wohnraums im "Quartier Hangweide"
Kernen im Remstal
Die Gemeinde Kernen beabsichtigt auf dem Grundstück G13 der Quartiersanlage Hangweide die Erstellung sozial geförderten Wohnraums zu realisieren. Das Zukunftsquartier Hangweide steht für nachhaltige, moderne und individuelle Lebensqualität. Als erstes Objekt auf der Hangweide soll der soziale Wohnungsbau in Holzbauweise diese Werte übermitteln.
Zu diesem Zweck sind auf dem Grundstück Wohnungen vorgesehen, welche vollumfänglich in die Kategorie sozial geförderten Wohnraum nach Landeswohnraumgesetz einzustufen sind. Somit sollen die neu geschaffenen Wohnungen ausschließlich für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sollen in Abhängigkeit zur Planung ca. 30 - 40 Wohneinheiten realisiert werden.
Die erforderliche Stellplatzanzahl wird auf einer an das Grundstück angrenzende Interimsparkplatzfläche durch die Gemeinde Kernen bereitgestellt und wird somit nicht Inhalt dieses Verfahrens. Später sollen auf dem Grundstück der Hangweide über die Gemeinde Kernen Mobility Hubs entstehen, welche den Stellplatzbedarf des gesamten Quartiers decken sollen.
Die Gebäudekubatur orientiert sich in Form und Geschossigkeit an den vorliegenden B-Plan-Entwurf. Es ist ein L-Förmiges Gebäude vorgesehen, welches sich im nördlichen Teil über drei Geschosse und im südlichen Teil über vier Geschosse erstrecken soll. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1910 m² und die überbaute Fläche soll ca. 860 m² betragen. Insgesamt sollen ca. 2910 m² BGF o.i. mit dem Anspruch einer Flächeneffizienz >72% realisiert werden.
Zu der Materialität und der Bauweise steht die Anforderung an die Nachhaltigkeit, die Reduktion von CO2 im Bau und Betrieb und die Reduktion von Technik im Vordergrund. Eine moderne und nachhaltige Bauweise soll durch das elementierte oder modulare Bauen und dem Einsatz von Holz unterstützt werden.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.
Für die Realisierung des Neubaus werden durch den Auftraggeber maximal EUR 12,6 Mio. brutto (für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes) budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Ob-jekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auf-zuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von EUR 12,6 Mio. brutto überschritten wird.
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet sich die Gemeinde Kernen ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Ange-bot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung des Neubaus gewährleistet. Die für die Angebotsphase aufgeforderten Bieter werden im Rahmen der Angebotserstellung angehalten den Leistungszeitraum unter Ziffer 1.1 einzuhalten und zu optimieren, sodass nach Möglichkeit eine Fertigstellung bis 2025 erreicht werden kann.
Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Schlüsselfertige Bauleistung" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Planung Gebäude und Innenräume" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage mindestens eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" mit einem Projektvolumen (KG 200 - 700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 8,0 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
- Vorlage von mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen "Gebäude und Innenräume" im Bereich Wohnungsbau (mind. Leistungsphase 2 - 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 200 - 500 nach DIN 276) von mind. EUR
8,0 Mio. brutto. Das Referenzobjekt muss baulich fertiggestellt sein. Die Fertigstellung (Abschluss LPH 8) darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und "Planung Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" mit maximal 14 Punkten wie folgt bewertet:
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme vor dem 01.01.2019 - 1 Punkt
Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2019 bis 31.12.2020 - 2 Punkte
Inbetriebnahme ab 01.01.2021 - 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen"
Unter EUR 9 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen - 1 Punkt
EUR 9 bis EUR 10 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 500 nach
DIN 276) - 2 Punkte
Über EUR 10 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 500 nach DIN 276) - 3 Punkte
Kriterium "Gebäudeart"
Ungebundener Wohnungsbau - 1 Punkt
Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z.B. Studentenwohnheim) - 2 Punkte
Gebundener Wohnungsbau (sozial gefördert) - 3 Punkte
Kriterium "Holzbau"
Konventionelle Bauweise - 1 Punkt
Holz-Hybrid-Bauweise - 2 Punkte
Holzbau - 3 Punkte
Kriterium "Zertifizierungen"
Kfw 40 oder vergleichbar - 1 Punkt
DGNB-Gold oder besser - 1 Punkt
Weiterhin werden die Referenzen "Planung Gebäude und Innenräume" mit maximal 6 Punkten wie folgt bewertet:
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Unter EUR 9 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276) - 1 Punkt
EUR 9 bis EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach
DIN 276) - 2 Punkte
Über EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276) - 3 Punkte
Kriterium "Gebäudeart"
Ungebundener Wohnungsbau - 1 Punkt
Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z.B. Studentenwohnheim) - 2 Punkte
Gebundener Wohnungsbau (sozial gefördert) - 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Diese Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
(1) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Bereich "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planungsleistungen "Gebäude und Innenräume"
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen C und D) folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise, ggf. vorhandene Zertifizierungen
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
Im Falle der Vorlage von mehreren Referenzen sind die Referenzblätter als weitere Anlage C und D dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und "Planung Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht.
Für die Auswahl gemäß Ziffer 4.2 des Bewerbermemorandums werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Schlüsselfertige Bauleistung" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Planung Gebäude und Innenräume" berücksichtigt.
Bitte beachten Sie daher: Bei Vorlage mehrerer Referenzen soll lediglich eine der Referenzen über "Schlüsselfertiges Bauen" bzw. "Planung Gebäude und Innenräume" als "priorisiert" gekennzeichnet werden.
zu (1)
- Vorlage mindestens eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" mit einem Projektvolumen (KG 200 - 700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 8,0 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
- Vorlage von mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen "Gebäude und Innenräume" im Bereich "Wohnungsbau" (mind. Leistungsphase 2 - 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 200 - 500 nach DIN 276) von mind. EUR 8,0 Mio. brutto. Das Referenzobjekt muss baulich fertiggestellt sein. Die Fertigstellung (Abschluss LPH 8) darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6A17
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de