Dienstleistungsauftrag zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71319941315
Fax: +49 7131994831315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsauftrag zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende
Das Landratsamt Heilbronn stellt als Auftraggeber und Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Diensträder auf Grundlage eines Überlassungsvertrages und einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Verfügung. Danach überlässt der Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Fahrräder für den dienstlichen und den privaten Gebrauch, die sich diese zuvor bei Kooperationspartnern des Auftragnehmers ausgesucht haben. Der Leasingnehmer least die Fahrräder vom Auftragnehmer auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung bzw. auf Grundlage von Einzelleasingverträgen nach diesem Rahmenvertrag. Die Kosten für die Fahrräder tragen die Mitarbeitenden nach Maßgabe einer Entgeltumwandlungsvereinbarung als monatliche Umwandlungsrate.
Hauptort der Ausführung ist der Landkreis Heilbronn
Das Landratsamt Heilbronn stellt als Auftraggeber und Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden eine Radnutzung auf Grundlage der Entgeltumwandlung zur Verfügung. Danach überlässt der Leasingnehmer den nutzenden Personen Fahrräder für den dienstlichen und den privaten Gebrauch, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) für einen Zeitraum von (bis zu) 36 Monaten. Der Leasingnehmer least die Fahrräder von dem Auftragnehmer und Leasinggeber auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die Kosten für die Fahrräder, für deren Versicherung und Inspektion tragen die Mitarbeitenden als nutzende Personen nach Maßgabe der Entgeltumwandlungsvereinbarung als monatliche Umwandlungsrate (vgl. § 3 III Satz 2 Landesbesoldungsgesetz bzw. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020). Gegenstand der Überlassung können alle Fahrräder nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sein, die dem Leasingnehmer vom Leasinggeber angeboten werden, sowie das leasingfähige Zubehör. Zur Umsetzung dieses Modells beauftragt der Leasingnehmer den späteren Auftragnehmer. Seinerseits arbeitet der Auftragnehmer mit Kooperationspartnern zusammen. Aus dem Angebot der Kooperationspartner kann die nutzende Person ein Fahrrad im Preissegment bis maximal [Betrag gelöscht] Euro auswählen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: E46367866
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuertemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in einen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.