Offene Ganztagsschule und verlässliche Schule an der Regenbogenschule mit den Standorten Rünthe und Fröndenberg Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-36
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offene Ganztagsschule und verlässliche Schule an der Regenbogenschule mit den Standorten Rünthe und Fröndenberg
Trägerschaft einer Offenen Ganztagsschule und verlässliche Schule für den Zeitraum vom 01.08.2023 - 31.07.2024, mit der Möglichkeit einer jährlichen Verlängerung bis längstens zum 31.07.2028
Regenbogenschule Standort Rünthe Rünther Str. 80 59192 Bergkamen-Rünthe, Regenbogenschule Standort Fröndenberg Overbergstr. 20 58730 Fröndenberg
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Trägerschaft einer offenen Ganztagsschule und verlässlichen Schule an der genannten Förderschule des Kreises Unna ab dem 01.08.2023 (Beginn des Schuljahres) übernimmt.
Der Träger erbringt pädagogische Lern-, Förder- und Spielangebote im Rahmen der an der Schule stattfindenden Ganztagsbetreuung. Das pädagogische Konzept der Schule ist hierbei zu berücksichtigen (siehe Anlage). Der zukünftige Träger stellt im Rahmen der OGS-Betreuung ferner die Mittagsverpflegung der zu betreuenden Schüler durch externes Catering, in Form einer Warmanlieferung bereit. Darüber hinaus hat der zukünftige Träger eine Übermittagsbetreuung ("verlässliche Schule") zu erbringen.
Es besteht die Möglichkeit einer jährlichen Verlängerung bis längstens zum 31.07.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Falls eine Eintragung nicht erforderlich ist, ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen zur Eignung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Ausschlussgründe
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Russlandsanktionen
- Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre. Sofern keine Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre vorgelegt werden können ist dies zu begründen.
Es wird ein Mindestumsatz von 200.000 EUR pro Jahr gefordert.
- Vorlage von drei Referenzen, die mit dem zu vergabenden Auftrag vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren. Sofern keine drei Referenzen vorgelegt werden können, ist dies zu begründen.
Es müssen mindestens 50 Kinder je vorgelegter Referenz betreut worden sein.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW). Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Deutschsprachiges Personal vor Ort ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Online
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D09N
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.