Lieferung von Schulbüchern an Pforzheimer Schulen für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 (optionall ff.) Referenznummer der Bekanntmachung: ABS 2023.02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.Vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern an Pforzheimer Schulen für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 (optionall ff.)
Lieferung von Schulbüchern an Pforzheimer Schulen für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 (optional ff.)
Schulbücher etc. Grund- u. Werkrealschulen I
Stadt Pforzheim
Lieferung von Schulbüchern, Wörterbüchern, kartographischen Erzeugnissen, Notenheften und anderen Büchern inklusive zugehöriger Artikel an 6 Grundschulen, 3 Grund- und Werkrealschulen und 1 Werkrealschule.
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
Schulbücher etc. Grund- u. Werkrealschulen II u. 1 Gemeinschaftsschule
Stadt Pforzheim
Lieferung von Schulbüchern, Wörterbüchern, kartographischen Erzeugnissen, Notenheften und anderen Büchern inklusive zugehöriger Artikel an 6 Grundschulen, 2 Grund- und Werkrealschulen, 1 Werkrealschule und 1 Gemeinschaftsschule.
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
Schulbücher etc. Sonderpädagogische Bildungs- u. Beratutngszentren u. Realschsulen
Stadt Pforzheim
Lieferung von Schulbüchern, Wörterbüchern, kartographischen Erzeugnissen, Notenheften und anderen Büchern inklusive zugehöriger Artikel an 2 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und 4 Realschulen.
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
Schulbücher etc. Gymnasien I
Stadt Pforzheim
Lieferung von Schulbüchern, Wörterbüchern, kartographischen Erzeugnissen, Notenheften und anderen Büchern inklusive zugehöriger Artikel an 2 allgemeinbildende Gymnasien.
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
Schulbücher etc. Gymnasien II
Stadt Pforzheim
Lieferung von Schulbüchern, Wörterbüchern, kartographischen Erzeugnissen, Notenheften und anderen Büchern inklusive zugehöriger Artikel an 3 allgemeinbildende Gymnasien
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
Schulbücher etc. Berufliche Schulen I
Stadt Pforzheim
Lieferung von Schulbüchern und Wörterbüchern an 3 gewerbliche Schulen (einschließlich eines Technischen Gymnasiums an der Heinrich-Wieland-Schule) sowie 1 berufliche Schule mit Schwerpunkt Pflege, Erziehung, Hauswirtschaft (einschließlich eines Ernährungswissenschaftlichen Gymnasiums sowie eines Biotechnologischen Gymnasiums an der Johanna-Wittum-Schule).
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
Schulbücher etc. Berufliche Schulen II
Stadt Pforzheim
Lieferung von Schulbüchern und Wörterbüchern an 2 kaufmännische Schulen (einschließlich eines Wirtschaftsgymnasiums an der Fritz-Erler-Schule).
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
optionale Vertragsverlängerung einmalig um zwei Jahre bis max. 31.07.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller und vollständiger chronologischer Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, aus dem die allgemeine Vertretungsregelung und die Rechtsverhältnisse (Kommanditisten etc.) hervorgehen, bzw. bei Einzelkaufleuten oder einer GbR die Gewerbeanmeldung, sowie ggf. Angaben zu den Gesellschaftern;
Eigenerklärung darüber, ob eine Zusammenarbeit bzw. Kooperation oder sonst wie geartete geschäftliche und/oder personelle Verbindung/Verknüpfung zu anderen Unternehmen derselben Branche vorliegt. Hierbei sind insbesondere die Namen der Geschäftsführer und Gesellschafter zu nennen.
Gefordert werden bei Angebotseinreichung ausschließlich unbeglaubigte Kopien unter dem Vorbehalt, bei Bedarf beglaubigte oder Originale nachzufordern.
Bei Bewerber-/Bietrgemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (siehe beigefügter Vordruck "Erklärung der Bietergemeinschaft" Komm EG (L) Bieter) abzugeben und jedes Mitglied hat die oben aufgeführten Nachweise und Erklärungen zu erbringen.
Eigenerklärung über den Jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens bezüglich der Lieferung von Schulbüchern, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022).
Referenzen der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten in Betrag und Umfang vergleichbaren Lieferleistungen (insbesondere bzgl. der Lieferung von Schulbüchern), mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber (mit Nennung des jeweiligen Ansprechpartners sowie dessen Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse).
Eigenerklärung des Bieters darüber, dass alle Bücher beschafft werden können und dass keine Liefersperren oder ähnliche Hemmnisse vorliegen.
Angaben zur Durchführung des Auftrags (allein durch Auftragnehmer oder ist die Einbindung anderer Unternehmen vorgesehen - Arbeitsgemeinschaft, Nachunternehmer o.ä.).
Angaben wie und durch wen die Auslieferung der Haupt- bzw. Nachlieferungen erfolgen.
Bechreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (Furhpark, Lagermöglichkeiten, etc.).
Firmeneigener Ansprechpartner bei Anlieferung größerer Buchmengen vor Ort in der Schule, Kontrolle der Hauptlieferung vor Ort gemeinsam mit zuständiger Lehrkraft der Schule.
Angabe der kostenlosen Telefon-Hotline.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 10.03.2023 ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Auschluss des Angebots (§ 56, Abs. 2 VGV). Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot - d.h.
entweder seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft - teilnehmen.
Im Angebotsvordruck hat der Bieter alle Leistungen anzukreuzen, die er während der Vertragslaufzeit dauerhaft für jedes gebotene Los erbringen will. Die Leistungen werden vom Auftraggeber mit Punkten bewertet. Die Vergabe erfolgt an den
oder die Bieter, der/die die meisten Punkte auf sich vereinen kann/können. Sofern mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote eingehen, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen, an dem Vertreter des Amtes für Bildung und Sport und der Zentralen Vergabestelle anwesend sein werden. Liegen sieben oder mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote vor, kann jeder für einen Auftrag in
Frage kommende Bieter dabei maximal den Zuschlag für ein Los erhalten (Loslimitierung). Gelost wird in absteigend numerischer Reihenfolge der Lose. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter im Auslosungsverfahren ausschließlich bei den Losen berücksichtigt wird, für die er sich beworben hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.