EDV-Ausschreibung - IT für die Schulen Dassow und Lüdersdorf, über das Amt Schönberger Land
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schoenberger-land.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EDV-Ausschreibung - IT für die Schulen Dassow und Lüdersdorf, über das Amt Schönberger Land
EDV-Ausschreibung - IT für die Schulen Dassow und Lüdersdorf, über das Amt Schönberger Land
LOS 1 - interaktive Displays (digitale Tafeln) Dassow
LOS 2 - interaktive Displays (digitale Tafeln) Lüdersdorf
LOS 3 - Netzwerk/WLAN
LOS 4 - sonstige Hard- und Software
interaktive Displays (digitale Tafeln) Dassow
Lieferung von interaktiven Displays (digitale Tafeln); im Übrigen - siehe LV
Lieferadressen:
a.) Regionale Schule mit Grundschule Dassow
Rudolf-Breitscheid-Straße 50
23942 Dassow
b.) Außenstelle Dassow über Grundschule Selmsdorf
Schulstraße 31
23923 Selmsdorf
Zur Qualifizierung des Gesamtaufbaus aller Komponenten wird eine Vor-
Ort-Besichtigung an dem Schulstandort zwingend vorausgesetzt. Eine
Bestätigung der Vor-Ort-Besichtigung ist der Ausschreibung beigefügt.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer sich unverzüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Lieferung hat in Absprache mit dem Auftraggeber schnellstmöglich zu erfolgen.
interaktive Displays (digitale Tafeln) Lüdersdorf
Lieferung von interaktiven Displays (digitale Tafeln); im Übrigen - siehe LV
Lieferadressen:
a.) Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf
Hauptstraße 21
23923 Wahrsow
b.) Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf
Gärtnereiweg 7
23923 Herrnburg
Zur Qualifizierung des Gesamtaufbaus aller Komponenten wird eine Vor-
Ort-Besichtigung an dem Schulstandort zwingend vorausgesetzt. Eine
Bestätigung der Vor-Ort-Besichtigung ist der Ausschreibung beigefügt.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer sich unverzüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Lieferung hat in Absprache mit dem Auftraggeber schnellstmöglich zu erfolgen.
Netzwerktechnik/WLAN
Netzwerk/WLAN; im Übrigen - siehe LV
Lieferadresse für das gesamte LOS 3:
MV-Systems, Christian Mundt & Tom Künzel GbR, Konrad-Zuse-Straße 1a, 18184
Roggentin
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer sich unverzüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Lieferung hat in Absprache mit dem Auftraggeber schnellstmöglich zu erfolgen.
sonstige Hard- und Software
sonstige Hard- und Software, u.a. Mobiler Beamer; Klassenraum-Beamer; Mobile Soundbox – JBL Charge 5 oder ähnlich/vergleichbar; iPad Air 5. Generation (M1 Prozessor); Keyboard Case 10,9“ passend für iPad Air 5. Generation (z.
B. von Finitie); im Übrigen - siehe LV
Hinweise zu den Lieferadressen:
a) MV-Systems, Christian Mundt & Tom Künzel GbR, Konrad-Zuse-Straße 1a,
18184 Roggentin
b) Regionale Schule mit Grundschule Dassow, Rudolf-Breitscheid-Straße 50,
23942 Dassow
c) Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg
d) Regionale Schule Wahrsow, Hauptstraße 21, 23923 Lüdersdorf (Wahrsow)
e) Grundschule Herrnburg, Gärtnereiweg 7, 23923 Lüdersdorf (Herrnburg)
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer sich unverzüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Lieferung hat in Absprache mit dem Auftraggeber schnellstmöglich zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
interaktive Displays (digitale Tafeln) Dassow
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
interaktive Displays (digitale Tafeln) Lüdersdorf
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerktechnik/WLAN
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
sonstige Hard- und Software
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft")
- weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig
• Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).