Neubeschaffung eines Rüstwagens Typ RW - Rüstwagen RW Referenznummer der Bekanntmachung: 567 2022 Lk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung eines Rüstwagens Typ RW - Rüstwagen RW
Beschaffung eines Rüstwagens gemäß dem anliegenden Leistungsverzeichnis
Fahrgestell für einen Rüstwagenaufbau Typ RW
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
s. Anhang
Rüstwagenaufbau Typ RW
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
s. Anhang
Lief. feuerwehrtechn. Ausrüstung Rüstwagen Typ RW
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
s. Anhang
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für einen Rüstwagenaufbau Typ RW
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rüstwagenaufbau Typ RW
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lief. feuerwehrtechn. Ausrüstung Rüstwagen Typ RW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.