EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier aus der Stadt Hagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heb-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier aus der Stadt Hagen
Die auszuschreibende Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in zwei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier.
– Los 2: Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier.
Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier
Übernahme und Verwertung von Altpapier
·Menge: 3.200 – 4.900 Mg/a (Auswertungsmenge 4.750 Mg/a)
·Stellung einer Übernahmestelle/Umschlagstelle im Raum Hagen für die vorgenannten Leistungen gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen oder Übernahme des Altpapiers an der Umschlagstelle der HUI GmbH (Schwestergesellschaft der HEB GmbH)
·Im Fall der Nutzung der Umschlagstelle der HUI GmbH hat der Auftragnehmer der HUI GmbH ein Umschlagentgelt von 12,50 EUR (netto) pro Mg zu zahlen.
·Bei Übergabe einer Teilmenge des PPK an die Dualen Systeme gemäß VerpackG oder deren Beauftragte erfolgt der Umschlag und die Übergabe des PPK durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung
·Transport und Verwertung des für die HEB GmbH übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste)
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von 3.200 - 4.900 Mg/a Altpapier
Übernahme und Verwertung von Altpapier
·Menge: 3.200 – 4.900 Mg/a (Auswertungsmenge 4.750 Mg/a)
·Stellung einer Übernahmestelle/Umschlagstelle im Raum Hagen für die vorgenannten Leistungen gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen oder Übernahme des Altpapiers an der Umschlagstelle der HUI GmbH (Schwestergesellschaft der HEB GmbH)
·Im Fall der Nutzung der Umschlagstelle der HUI GmbH hat der Auftragnehmer der HUI GmbH ein Umschlagentgelt von 12,50 EUR (netto) pro Mg zu zahlen
·Bei Übergabe einer Teilmenge des PPK an die Dualen Systeme gemäß VerpackG oder deren Beauftragte erfolgt der Umschlag und die Übergabe des PPK durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung
·Transport und Verwertung des für die HEB GmbH übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste)
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
·Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
·(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
·Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird, auf gesonderte Anforderung
·Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden
Lose 1 und 2:
·Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
·(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
·Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
·Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten)
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
·Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier.
·Soweit die Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters vorgesehen ist: Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altpapier.
Lose 1 und 2:
·Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 5.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen.)
·Soweit die Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters vorgesehen ist: Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage D der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweis:
Bei Abgabe eines Angebotes zu beiden Losen ist die o.g. Referenz nur einmal aufzuführen. Der Nutzungsnachweis ist jedoch für jedes Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS
der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das
Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich
über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie
fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert
haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende
Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.