Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen in den Grundschulen Waldschule, Am Haiderbach und Dhünntalschule ab dem Schuljahr 2023/2024 der Stadt Wermelskirchen

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E46333877
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E46333877
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen in den Grundschulen Waldschule, Am Haiderbach und Dhünntalschule ab dem Schuljahr 2023/2024 der Stadt Wermelskirchen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Trägerschaft für die Offenen Ganztagsschulen in den Grundschulen Waldschule, Am Haiderbach und Dhünntalschule der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.08.2023 neu zu vergeben.

Hierzu schließen die Stadt Wermelskirchen, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Wermelskirchen eine Kooperationsvereinbarung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

OGS Waldschule, Gemeinschaftsgrundschule Waldschule, Am Vogelsang 19, 42929 Wermelskirchen

OGS Dhünntalschule, Grundschulverbund Dhünntalschule

Hauptstandort Dabringhausen, Höferhof 52 - 54, 42929 Wermelskirchen

Nebenstandort Dhünn, Hauptstraße 25, 42929 Wermelskirchen

OGS Am Haiderbach, Grundschulverbund Am Haiderbach

Hauptstandort Tente, Tente 79, 49292 Wermelskirchen

Nebenstandort Hünger, Hünger 77, 42929 Wermelskirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 werden der Grundschulverbund Dhünntalschule (Standorte Dhünn und Dabringhausen), der Grundschulverbund Am Haiderbach (Standorte Tente und Hünger) und die Grundschule Waldschule als Offene Ganztagsschule im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 in der gültigen Fassung geführt. Grundlage sind die jeweiligen Schulkonferenzbeschlüsse.

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Trägerschaft für diese Offenen Ganztagsschulen ab dem 01.08.2023 neu zu vergeben.

Hierzu schließen die Stadt Wermelskirchen, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Wermelskirchen eine Kooperationsvereinbarung.

Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot des Grundschulverbundes Dhünntalschule (Standorte Dhünn und Dabringhausen), des Grundschulverbundes Am Haiderbach (Standorte Tente und Hünger) und der Grundschule Waldschule auf der Grundlage des vor genannten Runderlasses.

Die Stadt Wermelskirchen sorgt für die finanzielle Absicherung des Trägers zum Betrieb der Offenen Ganztagsschule auf der Grundlage des Runderlasses zur Offenen Ganztagsschule des Landes NRW und den Richtlinien der Stadt Wermelskirchen in der jeweils gültigen Fassung.

Die Stadt Wermelskirchen gewährt dem Träger zum Betrieb der Offenen Ganztagsschule einen Zuschuss zu den Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) in Höhe von derzeit 2.785 € (Standardförderung; Stand: 2022/2023) bzw. derzeit 3.720 € (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf; Stand: 2022/2023) jährlich für jedes Kind, für das der Besuch des außerunterrichtlichen Angebots vereinbart ist, sofern die Mittel in dieser Höhe benötigt werden und eine Förderung aus Landesmitteln erfolgt. Darüber hinaus erhöht die Stadt Wermelskirchen diese Pro-Platz-Pauschalen jeweils um die Erhöhung der Landesanteile, sobald eine solche Erhöhung erfolgt. Nicht verbrauchte Zuschüsse sind zurückzuzahlen.

Die Anzahl der voraussichtlich in der OGS betreuten Schülerinnen und Schüler (Stand: Schuljahr 2022/2023) beläuft sich auf insgesamt 390.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der 'Anlage 1 OGS Wermelskirchen LB Anforderungen LV'

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/07/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vereinbarung tritt am 01.08.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026.

Sie verlängert sich jeweils für die Dauer eines weiteren Schuljahres, sofern sie nicht vor dem 31. Januar eines Jahres von einem Vertragspartner schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.

Die Vereinbarung endet spätestens mit dem Schuljahr 2029/2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Teilkündigungen je Schule sind möglich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Erfahrung im Rahmen der OGS-Betreuung

Weitere Eignungsnachweise: siehe Punkt VI.3) dieser Bekanntmachung!

Wertung: siehe Punkt VI.3) dieser Bekanntmachung!

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 16/03/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Eignungsnachweise:

1.) Die in der Anlage 1 zwingend zu erfüllenden (bzw. anzubietenden) Anforderungen sind von den Trägern zwingend zu erfüllen. Wird eines der Kriterien nicht erfüllt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Soweit im Folgenden auf Erfahrung im Rahmen der OGS-Betreuung und die Leitungsperson der bisher betreuten OGS-Standorte abgestellt wird, sind damit nicht nur OGS in Nordrhein-Westfalen gemeint. Auch vergleichbare Betreuungen werden akzeptiert. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist der als Anlage beigefügte Erlass.

2.) Folgende weitere Anforderungen werden an Interessenten gestellt und sind im Rahmen des Angebotes zu erklären/erläutern bzw. durch geeignete Unterlagen zu belegen:

2.1) Der Träger verfügt über Erfahrung der gleichzeitigen Betreuung von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mindestens 2 Schuljahre ab dem Schuljahr 2015/2016 (Eigenerklärung mit Angabe der Referenzen).

2.2) Der Einsatz von qualifiziertem Personal im Sinne des Runderlasses

2.3) Nachweis über berufsfachliche Qualifikation der Leitungsperson der bisher betreuten OGS-Projekte/Standorte (Anlage 1, Ziffer I, 2.2) und

2.4) ein schriftliches OGS-Konzept (Anlage 1, Ziffer I, 2.3) sind dem Angebot beizufügen (s. Eigenerklärung).

2.5) Erklärung des Nichtvorliegens der Ausschlusskriterien des § 42 VgV (Eigenerklärung).

2.6) Erklärung des Bieters, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist (Eigenerklärung).

2.7) Erklärung des Bieters, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind (Eigenerklärung).

2.8) Erklärung des Bieters, dass im Angebot vorsätzlich keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurde (Eigenerklärung).

2.9) Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde (Eigenerklärung).

2.10) Erklärung des Bieters, dass er sich nicht in Liquidation befindet (Eigenerklärung).

2.11) Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (Eigenerklärung).

2.12) Erklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung besitzt und Angabe der Deckungssumme (Eigenerklärung).

- Wertung: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:

Erfahrung max. 48 Punkte = ca. 40%,

Konzept max. 51 Punkte = ca. 43%,

Personal max. 20 Punkte = ca. 17%.

Ergibt sich nach Prüfung und Auswertung der Angebote ein Punktgleichstand, entscheidet unter diesen Angeboten das Los.

Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.

Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.

Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen nachzureichen, werden diese auch bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis:

Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!

Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.

Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 09.03.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.

Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.

Der Zuschlag kann erst erteilt werden, wenn gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 3 SchulG NRW die betroffene Schulkonferenz zugestimmt hat.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:

1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/02/2023

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