Technische Ausrüstung MSF und GAK - VE25 - Umbau und Erweiterung der Hauptkläranlage Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0099-66
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung MSF und GAK - VE25 - Umbau und Erweiterung der Hauptkläranlage Münster
Technische Ausrüstung der Mehrschichtfiltration und GAK-Filtration (Aggregate, Apparate, Armaturen, Rohrleitungen und Formstücke, Messtechnik, etc.) liefern, herstellen und montieren
Hauptkläranlage Münster Zum Heidehof 72 48157 Münster
- Lieferung und Monatge technischer Ausrüstung für den Neubau der 4. Reinigungsstufe (MSF+GAK)
- Trockenaufgestellte Pumpen: 14 Stk.
- Rohrschachtpumpen: 7 Stk.
- Tauchmotorpumpen: 15 Stk.
- Druckerhöhungsanlagen: 3 Stk.
- Spülluftgebläse: 7 Stk.
- Rohrleitung, PN 10, 1.4571, < DN 100: 1.560 m
- Rohrleitung, PN 10, 1.4571, DN 100 - DN 500: 1.750 m
- Rohrleitung, PN 10, 1.4571, DN 600 - DN 900: 575 m
- Rohrleitung, PN 10, 1.4571, > DN 1000: 80 m
- Rohrbogen, PN10, 1.4571, < DN 100: 522 Stk.
- Rohrbogen, PN10, 1.4571, DN 100 - DN 500: 459 Stk.
- Rohrbogen, PN10, 1.4571, DN 500 - DN 900: 65 Stk.
- Rohrbogen, PN10, 1.4571, > DN 900: 5 Stk.
- Absperrschieber für Handbetrieb DN 65 - DN 500: 246 Stk.
- Regelschieber für E-Regelantrieb DN 150 und DN 400: 36 Stk.
- Absperrklappe für Handbetrieb DN 80 - DN 1100: 31 Stk.
- Absperrklappe für E-Antrieb DN 250 - DN 900: 72 Stk.
- Kompensator, PN 10, < DN 100: 6 Stk.
- Kompensator, PN 10, DN 100 - DN 500: 60 Stk.
- Kompensator, PN 10, > DN 500: 25 Stk.
- diverse Messtechnik
- diverse Beschilderungen
- Rohrhalterungen
- Inbetriebnahme
- Dokumentation
Verbindliche Fristen (Vertragsfristen) werden vereinbart:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn (VOB) Werkstatt- und Montageplanung: ab 23.05.23
vorstehende Frist für die Vollendung (VOB) Probebetrieb GAK: bis 30.07.26
Verbindliche Fristen (Vertragsfristen) für folgende Einzelfristen werden vereinbart:
Werkstatt- und Montageplanung:
bis 13.09.23
Fertigung:
bis 15.07.24
Liefertermin:
ab 15.07.24
Erster Montagetermin:
ab 04.09.24
Ausrüstung Rohrleitungen und Armaturen MSF
bis 05.03.25
Ausrüstung Pumpen, Gebläse MSF
bis 05.03.25
Heizung, Lüftung, Wasserversorgung (BW / TW) MSF
bis 16.04.25
Filtermaterial 18 Filtereinheiten
ab 04.06.25
Testbetrieb und Klassierspülung Filtereineinheiten MSF
ab 11.07.25
Ausrüstung der Schächte
bis 15.07.25
Trockentest Betriebszustände MSF
ab 29.07.25
Inbetriebnahme MSF (Nassbetrieb - Abhängig vom Probennahmeschacht, Ablauf und Schlammwasserleitung)
bis 05.08.25
Probebetrieb MSF
ab 06.08.25
Ausrüstung Rohrleitungen und Armaturen GAK
bis 24.04.26
Ausrüstung Pumpen, Gebläse GAK
bis 24.04.26
Heizung, Lüftung, Wasserversorgung (BW / TW) GAK
bis 11.06.26
Datenpunkttest, Drehrichtungstest
ab 23.04.26
Dokumentation, Einweisung
ab 07.05.26
Testbetrieb und Klassierspülung Filtereineinheiten GAK
ab 26.6.26
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
- Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Umweltrisikos oder eine Betriebshaftpflichtversicherung mit separater Umwelthaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen
- pauschal für Personen- und Sachschäden: 5,0 Mio. EUR
- für Umweltschadensrisiken: 1,0 Mio. EUR
- pauschal für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- Tätigkeitsschäden und Erdleitungsschäden: 0,5 Mio. EUR
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung von allen teilnehmenden Unternehmen im Vergabeverfahren: 124.1 Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
0 es liegen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vor,
0 in den letzten zwei Jahren wurden keine Verstöße gegen Vorschriften, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt haben, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt sind, festgestellt,
0 es liegt kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
0 ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A liegt vor, jedoch wurden Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
- Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
- Besondere Vertragsbedingungen
- ergänzende Besondere Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, a u s g e n o m m e n das Formblatt 225a.
Das Formblatt 225a wird n i c h t nachgefordert!
Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoffpreisanteils (Formblatt 225a, Spalte 4) zu einer oder mehreren GP - Nummer(n) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen!
Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Einzureichende Unterlagen:
- Formblätter 223 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblätter 225a "Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1" - [Achtung! Ausschluss von Angeboten ohne 225a] (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Den Vergabeunterlagen ist das Formblatt 225a "Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1" beigefügt. Die Klausel verteilt das Risiko für Stoffpreisänderungen der im Formblatt aufgeführten Stoffe in den im Formblatt genannten Teilleistungen (LV-Positionen) auf beide Parteien. Umfasst sind sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen.
Bitte beachten Sie:
Bei Vereinbarung der "Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1" beruht die Berechnung der Mehr-oder Mindervergütung auf dem von Ihnen zur jeweiligen GP-Nummer kalkulierten und im Formblatt einzutragenden Stoffpreis(anteil).
Die Stoffpreisanteile sind zu jeder GP-Nummer bei Angebotsabgabe anzugeben.
Diese Angaben werden NICHT nachgefordert. Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoffpreisanteils (Formblatt 225a, Spalte 4) zu einer oder mehreren GP-Nummer(n) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Für die Abrechnung ist es nicht relevant, was Sie tatsächlich für den betreffenden Stoff bezahlen müssen, sondern hierfür ist allein die statistische Entwicklung dieses von Ihnen angegebenen jeweiligen Stoffpreises maßgebend.
Der von Ihnen angegebene Stoffpreis(anteil) ist als Basiswert 2 Ausgangsgröße der Berechnung. Zu dem gem. Formblatt 225a vereinbarten Abrechnungszeitpunkt (Einbau/Lieferung/Verwendung) wird Ihr Basiswert 2 zum Basiswert 3 fortgeschrieben, unter Verwendung der beim Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes der Fachserie 17, Reihe 2.
Für die Berechnung der Mehr-/Mindervergütung ist dann - nach Überschreitung der Bagatellgrenze - die Differenz der jeweiligen Basiswerte 3 und 2 multipliziert mit der in der jeweiligen (Abschlags)Rechnung abgerechneten Menge unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung maßgebend.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Formblatt 225a "Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1".
- 523 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYW2G04VG9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html