FE 77.0600/2022 - Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den Radverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0600/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0600/2022 - Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den Radverkehr
FE 77.0600/2022 Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den Radverkehr
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Zu Fuß Gehende sind objektiv hinsichtlich der Unfallfolgen eine der gefährdetsten Gruppen von Verkehrsteilnehmenden. Zudem sind Verkehrsaufkommen und Wegeaufkommen des Fußverkehrs am Gesamtverkehrsgeschehen in den vergangenen Jahren rückläufig. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Verkehrs- und Mobilitätsforschung, Lösungsansätze zu entwickeln, die den Fußverkehr attraktiver und sicherer machen. Gleichzeitig wird vor dem Hintergrund der stark begrenzten Flächen immer wieder die Freigabe von Bereichen des Fußverkehrs für den Radverkehr diskutiert.
Verschiedene Untersuchungen haben sich bereits mit Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr auf gemeinsamen Flächen befasst. Dabei lag der Fokus auf der Untersuchung von Konflikten und Kollisionen zwischen Fahrradfahrenden und zu Fuß Gehenden, während weitere relevante Kriterien für einen sicheren und attraktiven Fußverkehr, wie die subjektive Sicherheitsbewertung durch zu Fuß Gehende, häufig nur am Rande betrachtet wurden. Auch ein systematischer Vergleich von gemeinsam genutzten Flächen bei linienhafter Führung oder in Zonen (z.B. Fußgängerzone) ist bisher nicht erfolgt. Ebenso fehlt es an einer vertiefenden Untersuchung relevanter Einflussfaktoren auf das Erleben und Verhalten der Fußgänger (z.B. Verkehrsstärke, Geschwindigkeiten etc.) oder möglicher Verdrängungs- und Verlagerungseffekte durch ein Freigabe von Fußverkehrsflächen für den Radverkehr. Hier besteht weiterhin Forschungsbedarf.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, zu untersuchen, welche Effekte eine Freigabe von Fußverkehrsflächen für den Radverkehr auf das Erleben und Verhalten von zu Fuß Gehenden hat. Im Rahmend des Projektes sollen Empfehlungen abgeleitet werden, unter welchen Voraussetzungen eine Radverkehrsfreigabe bzw. gemeinsame Nutzung von Fußverkehrsflächen erfolgen soll und wann diese auszuschließen ist. Daraus sollen auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der einschlägigen Regelwerke und der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen (StVO und VwV-StVO).
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Verkehrserhebungen und von Befragungen im Bereich Verkehrssicherheit - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der Verkehrs- und Stadtplanung - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 3: Mitwirkung bei der Erarbeitung von Richtlinien oder Leitfäden aus dem Bereich „Verkehrsplanung“ - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 4: Für die Bearbeitung des Projekts ist mindestens eine Person erforderlich, die über Fachkunde (Qualifikation und Erfahrung) im Bereich Empirische Sozialforschung verfügt und eine Person mit Fachkunde (Qualifikation und Erfahrung) im Bereich Straßenentwurf. - Nachzuweisen durch Angaben zur personellen/individuellen Besetzung der verantwortlichen Stellen (Qualifikation, namentliche Nennung der fachkundigen Person (sofern bereits bekannt), Erläuterung zur Fachkunde (Qualifikation/ Erfahrungshintergrund) in Verbindung mit Erklärung zur Verfügbarkeit) (siehe Eigenerklärung 1).
Nr. 5: Notwendige technische Ausstattung gemäß dem gewählten Vorgehen, z.B. Kameratechnik (siehe Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung, (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)) (siehe Eigenerklärung 2).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.