Neubau einer Wohnanlage mit 3 Punkthäusern, mit insg. bis zu 30 Wohnungen, im Neubaugebiet "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rottenburg.de/wohnbau+rottenburg+am+neckar+wbr.100221.htm
Adresse des Beschafferprofils: http://www.subreport.de/E61192486
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage mit 3 Punkthäusern, mit insg. bis zu 30 Wohnungen, im Neubaugebiet "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Um den Bedarf an preisgünstigem Mietwohnraum in der Stadt Rottenburg am Neckar zu mildern, beabsichtigt der Eigenbetrieb der Stadt Rottenburg am Neckar, die Wohnbau Rottenburg am Neckar (WBR), auf den drei Flurstücken (FlSt. Nr. 9321/61; 9321/60 und 9321/59) drei Punkthäuser mit insgesamt bis zu 30 Wohnungen (davon 50% der Wohnungen öffentlich gefördert) mit Tiefgaragen zu entwickeln.
Zukünftig sollen die Wohnungen in den drei Punkthäusern im Bestand der Wohnbau Rottenburg am Neckar geführt und an Haushalte mit unterem und mittlerem Einkommen vermietet werden.
Das Wohnbauvorhaben bedarf zwingend der Förderung durch das Förderprogramm „Wohnungsbau Baden-Württemberg“, um kostengünstigen Wohnraum für Haushalte mit unterem und mittlerem Eikommen anbieten zu können.
Grundstücksgröße = ca. 2.297 m²
Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 2.352 m² für Vollgeschosse und Staffelgeschoss (Wohngeschosse)
Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 1.204 m² für das Garagen-/Tiefgaragengeschoss
Geschossigkeit = II Vollgeschosse, Staffelgeschoss, Garagen-/Tiefgaragengeschoss
Überschlägig ermittelte Nettoherstellungskosten KGR 300+400 = ca. 4.498.000,00 €
Verfahrensart = VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gem. § 17 VgV
Objektplanung Gebäude entsprechend §§ 33 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9, i.v.m. Anlage 10 zu § 34 Absatz 1 HOAI.
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Der Vergabeunterlage Nr. 5 ist der Architektenvertrag (Entwurf) für die Objektplanung Gebäude beigefügt.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Dies für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht ohne grundlegende Veränderungen u. im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und somit die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung u. ggf. Förderung nicht gegeben sind. Entsprechend wird mit dem Vertragsabschluss zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Stufe 2 umfasst Lph 5-9. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
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Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung ca. Mitte des Jahres 2023.
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In der Neubebauung der Wohnanlage sollen in drei Punkthäusern bis zu 30 Wohnungen untergebracht werden in folgender Aufteilung:
26% Anteil von 1-2-Zimmerwohnungen mit 45 m² Wohnungsgröße = ca. 8 Whg
26% Anteil von 2-Zimmerwohnungen mit 45 m² = ca. 8 Whg
22% Anteil von 3-Zimmerwohnungen mit 60 m² = ca. 6 Whg
12% Anteil von 4-Zimmerwohnungen mit 75 m² = ca. 4 Whg
9% Anteil von 5-Zimmerwohnungen mit 90 m² = ca. 3 Whg
5% Anteil von 6+-Zimmerwohnungen mit 105 m² = ca. 1 Wohnung
Hinzukommen Räume für Gebäudetechnik, Abstellräume, sonstige Nebenräume. Die erforderlichen PKW-Stellplätze sind in einem Garagen-/Tiefgaragengeschoss unterzubringen.
Jede Wohnung soll über einen Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse verfügen.
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Ein Bebauungsplan liegt vor. Ein Baugrundgutachten liegt vor.
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Das Neubaugebiet weist eine Nordhanglage auf. Im Bereich des Baugrundstücks fällt das Gelände von Südwesten nach Nordosten um rund 6,5 m. Eine Vermessergrundlage mit Höhenlinien, Höhenpunkten sowie Schnittzeichnungen liegen vor.
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Art des Verfahrens und Ablauf:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gem. § 17 VgV.
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1.) Teilnahmewettbewerb: Für die Bewerbung ist die "Bewerbererklärung", Vergabeunterlagen Nr. 3 nebst Anlagen (z.B. VU 3a und VU 3b etc.) über die Vergabeplattform subreport ELViS zum Submissionstermin einzureichen. Im Teilnahmewettbewerb wird die Zulassungsfähigkeit und die Eignung der Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften geprüft. Alle Informationen für den Teilnahmewettbewerb sind in VU Nr. 1 ausführlich erläutert.
Die Auftraggeberin ermittelt aus den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen 5 geeignete Bieter/innen, die zur Abgabe eines Erstangebots mit Lösungsvorschlag für die Bauaufgabe über die Vergabeplattform aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden (vgl. § 51 VgV). Die Auswahlkriterien sind im Kapitel II.2.9 dargestellt.
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2.) Erstellung und Abgabe des Erstangebots mit Lösungsvorschlag: Die von der Auftraggeberin aufgeforderten 5 Bieter/innen erarbeiten in diesem Schritt auf Basis des Formulars „Erstangebot“ (VU Nr. 4) ihr entsprechendes Angebot. Parallel erarbeiten die Bieter/innen den architektonischen Lösungsvorschlag für das Bauvorhaben. Die für diesen Verfahrensschritt benötigten Unterlagen (VU 2 und VU Nr. 4) erhalten die Bieter/innen mit Aufforderung durch die Auftraggeberin zur Abgabe des Erstangebots mit Lösungsvorschlag.
Die Bieter/innen geben Ihr Erstangebot nebst erforderlicher Anlagen sowie Ihren Lösungsvorschlag mit allen
erforderlichen Anlagen digital über die Vergabeplattform subreport ELViS ab.
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3.) Verhandlungsgespräch, Erstellung u. Abgabe des endg. Angebots, Zuschlagserteilung:
Es folgt das Verhandlungsgespräch, bei dem über die Inhalte des Erstangebots sowie über den Lösungsvorschlag verhandelt wird. Die Verhandlung wird durch Mitteilung an die Bieter/innen und der Frist zur Einreichung des endgültigen Angebots abgeschlossen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt entspr. der Zuschlagskriterien.
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Schritt 1.), 2.) und 3.) sind ausführlich in der Vergabeunterlage VU Nr. 1 dargestellt.
Bezugsfertig soll das Bauvorhaben am 01.02.2026 sein, die Leistungsphase 9 ist zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abgeschlossen und wird projektbedingt über den o.g. Zeitraum andauern.
Die Auswahl der Teilnehmer/innen erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Ein Auswahlgremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber/innen mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich für die Abgabe des Erstangebots mit Lösungsvorschlag sowie als Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen. Bei Bewerbern/Bewererinnen mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis über die Berechtigung des/der vorgesehenen Entwurfsverfassers/in, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV); Siehe hierzu die weiteren Erläuterungen in III.2.1.
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2.) Erklärung über eine eventuelle Bildung einer Bewerbergemeinschaft (§ 47 VgV) bzw. Weitergaben von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV);
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3.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB und Eigenerklärung zum Verbot Beteiligung russischer Unternehmen.
1.) Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Ziff. 3 VgV)
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2.) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung von 2. Mio € für Personenschäden und 2 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird;
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3.) Angaben der zur Verfügung stehenden Fachkräfte mit einschlägiger beruflicher Qualifikation (z.B. Dipl.-Ing/M.Sc./M.A./B.Sc./B.A. etc.) der letzten 3 Jahre für das gesamte Büro des Bewerbers/ der Bewerberin bzw. der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 8VgV).
≥ 10 Fachkräfte = 5 Punkte (Gewichtung = 5 Wichtungspunkte)
< 10 (Fachkräfte) ≥ 5 (Fachkräfte) = 3 Punkte (5 Wichtungspunkte)
< 5 (Fachkräfte) ≥ 2 (Fachkräfte) = 1 Punkt (5 Wichtungspunkte)
< 2 (Fachkräfte) bzw. keine Angabe = 0 Punkte (5 Wichtungspunkte)
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften/ bei Hinzuziehung eines Nachunternehmens wird die Summe der Fachkräfte gebildet.
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4.) Erklärung über den Gesamtumsatz des/der Bewerbers/in bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (für die Jahre 2022, 2021 und 2020 netto, gemittelt) (§ 45 Abs. 4 Ziff. 4VgV).
≥ [Betrag gelöscht] Euro/Jahr = 5 Punkte (Gewichtung = 5 Wichtungspunkte)
< [Betrag gelöscht] Euro/Jahr und ≥ [Betrag gelöscht] Euro/Jahr = 3 Punkte (5 Wichtungspunkte)
< [Betrag gelöscht] Euro/Jahr und ≥ [Betrag gelöscht] Euro/Jahr = 1 Punkt (5 Wichtungspunkte)
< [Betrag gelöscht] Euro/Jahr bzw. keine Angabe = 0 Punkte (5 Wichtungspunkte)
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften/ bei Hinzuziehung eines Nachunternehmens (mit Eignungsleihe bezüglich Finanzen) wird die Summe der Gesamtumsätze gebildet.
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5.) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Objektplanung Gebäude in den letzten 3 Geschäftsjahren (für die Jahre 2022, 2021 und 2020 netto, gemittelt) (§ 45 Abs. 4 Ziff. 4 VgV).
≥ [Betrag gelöscht] Euro/Jahr = 5 Punkte (Gewichtung = 10 Wichtungspunkte)
< [Betrag gelöscht] Euro/Jahr und ≥ [Betrag gelöscht] Euro/Jahr = 3 Punkte (10 Wichtungspunkte)
< [Betrag gelöscht] Euro/Jahr und ≥ [Betrag gelöscht] Euro/Jahr = 1 Punkt (10 Wichtungspunkte)
< [Betrag gelöscht] Euro/Jahr bzw. keine Angabe = 0 Punkte (10 Wichtungspunkte)
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften/ bei Hinzuziehung eines Nachunternehmens (mit Eignungsleihe bezüglich Finanzen) wird die Summe der Umsätze im Tätigkeitsbereich Objektplanung Gebäude gebildet.
- Mindestens Referenzprojekt 1 - realisiertes Projekt, max. 2 Referenzprojekte (Refproj. 1 u. Refproj. 2) aus der die Erfahrung der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bei Projekten mit vergleichbarer Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Wichtungspunkte insg. 60) sind für die Bewerbung erforderlich. (diese gilt auch z.B. für Bieter/innen bzw. Bietergemeinschaften mit Nachunternehmer).
Es werden max. 2 Referenzen berücksichtigt, darüberhinausgehende Referenzen bleiben unberücksichtigt.
- Voraussetzung ist jeweils eine Neubaumaßnahme. Falls ein Projekt eine Sanierungsmaßnahme darstellt, wird diese Referenz nicht berücksichtigt.
- Bei Referenzprojekt 2 muss es sich um eine andere Referenz wie Referenzprojekt 1 handeln, aber auch um eine Neubaumaßnahme.
- Es wird auf d. Eignungsleihe für „Junge Büros“ hingewiesen. Außerdem kann auch eine Referenz eingereicht werden, die der/die Bewerber/in in einem anderen Büro als Projektleiter/in oder maßgeblich Verantwortliche/r bearbeitet hat.
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Referenzprojekt 1: Nachweis eines realisierten Projekts in der Objektplanung Gebäude für Geschosswohnungsbau. Zeitraum 01.01.2018 bis 31.01.2023. Es gilt der Zeitpunkt zu dem die Lph 8 abgeschlossen wurde.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuordnen:
Geschosswohnungsbau = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte)
Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP)
Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP)
Nichtwohngebäude = 0 P (10WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
BGF ≥ 2.700 m² = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte)
BGF < 2.700 m² ≥ 1.500 m² = 3 P (10 WP)
BGF < 1.500 m² = 1 P (10 WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
Gesamtkosten Kgr. 200-700 ≥ 4.000.000,- Euro brutto = 5 P (10 WP)
< 4.000.000,- Euro brutto ≥ 2.000.000,- Euro brutto = 3 P (10 WP)
< 2.000.000,- Euro brutto = 1 P(10 WP)
Durch den Bewerber wurden ≥ 44,4 % der Leistungsphasen (gem. § 34 HOAI) erbracht (z.B. Lph 2-5) = 5 P (10 WP)
< 44,4% ≥22,2% erbracht (z.B. Lph 6-8) = 3 P (10 WP)
< 22,2% erbracht (z.B. Lph 2-3) = 1 P (10 WP)
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Referenzprojekt 2: Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Anerkennung) an einem regelger.
Architektenwettbewerb n. GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern/innen vergleichbarer Wettbewerbserfolg), einem Erfolg bei einer Mehrfachbeauftragung o. bei einem VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag (Zuschlag) der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2018 (Datum der Preisgerichtssitzung/Jurysitzung/Vergabesitzung bis 31.01.2023) für die Objektplanung Gebäude (Geschosswohnungsbau, Neubau).
Oder ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (Architekturpreis/ -auszeichnung wie z.B. Hugo-Häring, Beispielhaftes Bauen o.ä.) aus den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2018 (Datum der Preisverleihung) bis 31.01.2023) für eine Objektplanung Gebäude (Geschossw., Neub.)
Dies kann auch ein Projekt aus studentischem Wettbewerb o. Auszeichnungsverfahren sein. Ein Nachweis durch z.B. einen Protokollauszug, Bestätigung des/der Auslobers/in, Veröffentlichung bei competitionline, wb aktuell o.ä. ist jeweils beizulegen.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuorden:
Geschosswohnungsbau = 5 P (10 WP)
Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP)
Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP)
Nichtwohngebäude = 0 P (10 WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
BGF ≥ 2.700 m² = 5 P (10 WP)
BGF < 2.700 m² ≥ 1.500 m² = 3 P (10 WP)
BGF < 1.500 m² = 1 P (10 WP)
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Erf. Angaben für Referenzprojekte, siehe VU Nr. 3.
Die bestm. Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn beide Referenzen die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung d. o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss. Aber mindestens Referenzprojekt 1!
Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführungder angegebenen Referenzprojekte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens Referenzprojekt 1 - realisiertes Projekt = Mindestvorgabe
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung„Architekt/in“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nichtgeregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
- Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn die/der verantwortliche Verfasser/in der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber/in bzw. Bewerbergemeinschaft ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
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Im gesamten Verfahren ist gemäß § 53 VgV die digitale Abgabe der Bewerbererklärung, des Erstangebots mit Lösungsvorschlag und des endgültigen Angebots sowie die Abwicklung der Kommunikation ausschließlich über die eVergabe-Plattform „subreport ELViS“ zulässig.
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Für den Zugang zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung auf „subreport ELViS“ erforderlich. Es wird allerdings beim Download der Unterlagen eine kostenfreie, freiwillige Registrierung empfohlen, da sonst im Verfahren eventuell notwendige zusätzliche Informationen, Änderungen der Unterlagen oder Beantwortung von Anfragen über die Benachrichtigungsfunktion der Vergabeplattform nicht an alle Bewerber übermittelt werden. Sofern keine Registrierung durchgeführt wird, haben die Bewerber sich im eigenen Interesse während des laufenden Verfahrens auf der Vergabeplattform zu informieren, ob eine Änderung oder Ergänzung der Unterlagen stattgefunden hat.
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Die Kommunikation zwischen Auftraggeberin/ Vergabestelle und Bieterin bzw. Bieter erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform „subreport ELViS“.
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Rückfragen zur Aufgabenstellung für den Lösungsvorschlag können ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „subreport ELViS“ bis 16.03.2023 gestellt werden. Fristgerecht eingegangene Rückfragen werden von der Auftraggeberin schriftlich an alle Bieter/innen gleichlautend bis zum 23.03.2023 beantwortet. Die Beantwortung der Rückfragen zur Aufgabenstellung für den Lösungsvorschlag werden verbindlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.
Rückfragen zum Verfahren bzw. zu den einzelnen Verfahrensschritten können jeweils bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Bewerbererklärung im Teilnahmewettbewerb, vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots sowie vor Ablauf der Frist zur Abgabe des endgültigen Angebots gestellt werden. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht.
Benötigt die Bieterin bzw. der Bieter nach ihrer/ seiner Auffassung zur Abgabe der Bewerbererklärung, des Erstangebots bzw. des endgültigen Angebots zusätzliche Informationen, ist die Auftraggeberin über die eVergabe-Plattform „subreport ELViS“ vor Abgabe der Bewerbererklärung, des Erstangebots bzw. des endgültigen Angebots rechtzeitig darauf hinzuweisen.
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Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung oder bei technischen Fragen zur Vergabeplattform benötigen wenden Sie sich bitte an:
http://www.subreport.de/service/support-elvis/?sub=haeufige-fragen.
Darüber hinaus steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter 02 21 / 9 85 78-0 von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:45 Uhr (außer an Feiertagen) kostenfrei zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html