Objektplanung nach § 34 HOAI Sanierung Funkhaus Stuttgart Ebene 2 bis 5 - 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-BAU_EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung nach § 34 HOAI Sanierung Funkhaus Stuttgart Ebene 2 bis 5 - 1. Bauabschnitt
Das Funkhaus Stuttgart wird bereits seit einigen Jahren abschnittsweise und umfassend umgebaut und saniert. Als nächste Stufe sollen die unteren Ebenen 2 bis 5 saniert werden. Umfang dieses Verfahrens ist der 1. von 5 Bauabschnitten, welcher die Sanierung der Ebenen 2 bis 5 im Bauteil C umfasst. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Nutzungsbereiche der IDA (Information, Dokumentation, Archive) in den Ebenen 3 und 4 sowie der TuP (Technik und Produktion) in Ebene 5. Die Büroräume in allen Ebenen werden entsprechend dem SWR-Standard saniert. Die BGF des 1. BA beträgt ca. 8.900 m². Für die KG 300+400 wurde ein Kostenrahmen von ca. 6,5 Mio. € (inkl. MwSt) als Obergrenze festgelegt. Den Nutzeransprüchen an die Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsplätze im Haus und den heutigen Abläufen mit all Ihren Facetten muss Rechnung getragen werden und die Gegenwart soll Einzug halten.
Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5-8 (optional 9) der HOAI für Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI, exklusive folgender Leistungen:
LPH 3:
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
LPH 7:
b) Einholen von Angeboten
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf:
KG 300 2.420 T€
KG 400 2.958 T€
KG 700 504 T€
Hinzu kommen folgende besondere Leistungen (für die KG 300), die vom SWR im Bedarfsfall abgerufen werden:
LPH 3:
1) Übernahme der bauseitigen Planung: Sichten und einarbeiten in die vorhandene Planung der Leistungsphasen 1 – 2 sowie Teile der Leistungsphase 3 (Planungsunterlagen werden als dwg-Dateien zur Verfügung gestellt, alle anderen relevanten Unterlagen wie Gutachten o. ä. werden als PDF zur Verfügung gestellt); Klären von Schnittstellen; Prüfung der vorhandenen Planung, ob aus den vorangegangenen Leistungsphasen alle notwendigen Unterlagen vorliegen für die Vervollständigung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung); Analysieren von Planungsdefiziten und ggf. Optimierungsvorschläge der vorliegenden Planung.
2) Übernahme der aus dem Baugesuch resultierenden Auflagen in den Entwurf
3) Fortschreiben des aus der Leistungsphase 2 übergebenen Raumtypenbuchs (es werden ca. fünfzehn Raumtypen bearbeitet)
LPH 5:
1) Fortschreiben des Raumtypenbuchs in detaillierter Form (es werden ca. fünfzehn Raumtypen bearbeitet)
LPH 7:
1) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
2) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
LPH 9:
1) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Geplante Projektdauer:
Start Planungsphase 2. Quartal 2023
Baubeginn 2. Quartal 2024
Inbetriebnahme / Fertigstellung 3. Quartal 2025
Die Auswahl der 3-5 Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl (Punkte = P), bei Gleichstand entscheidet das Los. Auswahlkriterien:
1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 50 P
1.1 Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ und jeweils min. 5 Jahren Berufserfahrung in den letzten 3 Jahren gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. max. 30 P
1 Personen = 0 P
2 Personen = 10 P
3 Personen = 20 P
ab 4 Personen = 30 P
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Die einzelnen Positionen müssen durch unterschiedlichen Personen besetzt sein. max. 20 P
Keine technischen Fachkräfte/unvollständige Angabe = 0 P
Angabe Architekt und Zeichner = 10 P
Angabe Architekt, Zeichner und Bauleiter = 20 P
2 Fachliche Eignung, Referenzen, max. 150 P
Vorlage einer Referenzliste über drei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind solche die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
2.1 Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt, max 50 P)
Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb allgemein
Mindestanforderungen:
Objektplanung §34 HOAI, mind. LPH 3 und 5-8 über beide Referenzprojekte (#1 und #2) in Summe vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.13, vor 01.01.23.
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400 mind. 1,5 Mio. netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400
< 1,5 Mio € netto = 0 P
Ab 1,5 Mio € netto = 3 P
Ab 2 Mio € netto = 6 P
Ab 2,5 Mio € netto = 9 P
Ab 3 Mio € netto = 12 P
> 3,5 Mio € netto = 15 P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
> 10 J = 0 P
Innerhalb letzter 10 J = 3 P
Innerhalb letzter 8 J = 6 P
Innerhalb letzter 6 J = 9 P
Innerhalb letzter 4 J = 12 P
Innerhalb letzter 2 J = 15 P
Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt, max. 50 P)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen:
Objektplanung §34 HOAI, mind. LPH 3 und 5-8 über beide Referenzprojekte (#1 und #2) in Summe vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone III oder höher.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.13, vor 01.01.23.
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400 mind. 1,5 Mio. netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400
< 1,5 Mio € netto = 0 P
Ab 1,5 Mio € netto = 3 P
Ab 2 Mio € netto = 6 P
Ab 2,5 Mio € netto = 9 P
Ab 3 Mio € netto = 12 P
> 3,5 Mio € netto = 15 P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
> 10 J = 0 P
Innerhalb letzter 10 J = 3 P
Innerhalb letzter 8 J = 6 P
Innerhalb letzter 6 J = 9 P
Innerhalb letzter 4 J = 12 P
Innerhalb letzter 2 J = 15 P
Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt, max. 25 P)
Gebäudeschadstoffsanierung
Mindestanforderungen:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.13, vor 01.01.23, bei welchem die LPH 3, 5, 6, 7 und 8 im Zusammenhang mit einer Gebäudeschadstoffsanierung durchgeführt wurden.
Begleitung in LPH 6, 7 und 8 = 15 P
Begleitung in LPH 3, 5, 6, 7 und 8 = 25 P
Referenzprojekt #4 (max. 1 Projekt, max. 25 P)
Denkmalschutz
Mindestanforderungen:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.13, vor 01.01.23, bei welchem die LPH 3, 5, 6, 7 und 8 für ein Denkmalgeschütztes Gebäude durchgeführt wurden.
Begleitung in LPH 3 und 5 = 15 P
Begleitung in LPH 3, 5, 6, 7 und 8 = 25 P
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Nachweis ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
• Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.
• Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs-oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Auszug aus dem Handelsregister ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 3 Mio. EUR und sonstige Schäden über mind. 3 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 270.000 € netto. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV. Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 3 Mio. EUR und sonstige Schäden über mind. 3 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 270.000 € netto. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV. Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
1 Angabe der technischen Fachkräfte gem. III 1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Es ist mindestens ein Architekt und ein Zeichner zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt.
2 Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens gem. III.1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 30 Punkte)
Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ in den letzten drei Jahren
3 Referenzen (Gewichtung: max. 150 Punkte)
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum 01.01.2013 bis 01.01.2023. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen. Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Formblätter A7.1 bis A7.4 für die Eigenerklärung zu den Referenzen und legen Sie diese als Anlage A7 bei.
3.1 Referenz #1 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb allgemein
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3 und 5-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone III oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,50 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
3.2 Referenz #2 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3 und 5-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone III oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,50 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich)
3.3 Referenz #3 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Gebäudeschadstoffsanierung
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023, bei welchem die Leistungsphasen 3, 5, 6, 7 und 8 im Zusammenhang mit einer Gebäudeschadstoffsanierung durchgeführt wurden.
Begleitung in LPH 6, 7 und 8: 15 Punkte
Begleitung in LPH 3, 5, 6, 7 und 8: 25 Punkte
3.4 Referenz #4 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Denkmalschutz
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023, bei welchem die Leistungsphasen 3, 5, 6, 7 und 8 für ein denkmalgeschütztes Gebäude durchgeführt wurden.
Begleitung in LPH 3 und 5: 15 Punkte
Begleitung in LPH 3, 5, 6, 7 und 8: 25 Punkte
1 Angabe der technischen Fachkräfte gem. III 1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Es ist mindestens ein Architekt und ein Zeichner zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt.
2 Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens gem. III.1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 30 Punkte)
Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ in den letzten drei Jahren
3 Referenzen (Gewichtung: max. 150 Punkte)
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum 01.01.2013 bis 01.01.2023. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen. Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Formblätter A7.1 bis A7.4 für die Eigenerklärung zu den Referenzen und legen Sie diese als Anlage A7 bei.
3.1 Referenz #1 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb allgemein
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3 und 5-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone III oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,50 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
3.2 Referenz #2 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 3 und 5-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone III oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,50 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich)
3.3 Referenz #3 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Gebäudeschadstoffsanierung
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023, bei welchem die Leistungsphasen 3, 5, 6, 7 und 8 im Zusammenhang mit einer Gebäudeschadstoffsanierung durchgeführt wurden.
Begleitung in LPH 6, 7 und 8: 15 Punkte
Begleitung in LPH 3, 5, 6, 7 und 8: 25 Punkte
3.4 Referenz #4 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Denkmalschutz
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2013, vor 01.01.2023, bei welchem die Leistungsphasen 3, 5, 6, 7 und 8 für ein denkmalgeschütztes Gebäude durchgeführt wurden.
Begleitung in LPH 3 und 5: 15 Punkte
Begleitung in LPH 3, 5, 6, 7 und 8: 25 Punkte
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über den Link zu richten.
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Dienstag, 07.02.2023 per Mail an [gelöscht] gerichtet werden. Sofern für alle Bewerberinnen und Bewerber interessant, werden die Antworten als Bewerberrundschreiben zum Download unter www.swr.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbständig auf der Homepage zu informieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt fortlaufend, spätestens bis Dienstag, 14.02.2023
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/ Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]