Rahmenvereinbarungen zur Erneuerung von Regionalstudios beim Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 9/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/90ecf29e8a960ab9f1a458d55d27bf7f
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarungen zur Erneuerung von Regionalstudios beim Südwestrundfunk

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 9/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32211000 Produktionsausrüstung für Rundfunk und Fernsehen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die Erneuerung der Regionalstudios an den Standorten Mannheim / Ludwigshafen, Heilbronn und Tübingen in den Jahren 2023 bis 2025.

Da der Auftraggeber derzeit nicht über das Personal verfügt, die notwendigen Leistungen für die standortbezogene Fachplanung durchzuführen, sollen auch diese Leistungen ausgeschrieben werden. Der Auftragnehmer muss die notwendige standortbezogene Fachplanung jeweils als dienstvertragliche Leistung durchführen. Die technische Erneuerung der Regionalstudios muss basierend auf dem bereits vorliegenden technischen, modularen Standardisierungskonzept und mit aktuellen technischen Funktionskomponenten sowie gewonnenen Erfahrungswerten durchgeführt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Fachplanung für die technische Erneuerung von Regionalstudios beim SWR

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92214000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rundfunkstudios oder -ausstattung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Mannheim/Ludwigshafen, Heilbronn, Tübingen, und siehe 2a. Vertragsunterlagen Los 1, Kapitel 2.2., Kapitel 2.3 und Kapitel 2.4.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die technische Erneuerung der Regionalstudios an den Standorten Mannheim / Ludwigshafen, Heilbronn und Tübingen in den Jahren 2023 bis 2025.

Der Auftragnehmer muss die notwendige standortbezogene Fachplanung jeweils als dienstvertragliche Leistung durchführen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.03.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung für die Leistungserbringung ist im Kapitel 4.1 der 2a. Vertragsunterlagen Los 1 aufgeführt.

Die Mengen sind in den 2a. Vertragsunterlagen Los 1, Kapitel 3.5 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1a Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:

Mindestabnahmemenge an Dienstleistungen: 160 Personentage

Geplante Abnahmemenge an Dienstleistungen: 199 Personentage

Höchst-Abnahmemenge an Dienstleistungen: 245 Personentage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

-Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr

-Optionale Fachplanung zur technischen Erneuerung des Regionalstudios Tübingen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur technischen Erneuerung von Regionalstudios

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32211000 Produktionsausrüstung für Rundfunk und Fernsehen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Mannheim/Ludwigshafen, Heilbronn, Tübingen, und siehe 2b. Vertragsunterlagen Los 2 - Allgemeiner Teil, Kapitel 2.4.1, Kapitel 2.4.2 und Kapitel 2.4.3.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die technische Erneuerung der Regionalstudios an den Standorten Mannheim / Ludwigshafen, Heilbronn und Tübingen in den Jahren 2023 bis 2025. Basierend auf der standortbezogenen Fachplanung eines vom Auftraggeber über das Los 1 dieses Vergabeverfahrens beauftragten Auftragnehmers müssen die Leistungen zur technischen Erneuerung der Regionalstudios erbracht werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.03.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung für die Leistungserbringung ist im Kapitel 4.1 der 2b. Vertragsunterlagen Los 2 - Allgemeiner Teil aufgeführt.

An diese werkvertraglichen Leistungen eines Auftragnehmers zur Erneuerung der Regionalstudios werden folgende Anforderungen gestellt:

Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Erneuerung der Regionalstudios:

-Kick-off-Meeting beim Auftraggeber

-Wiederkehrende Dienstleistungen

-Allgemeine Dienstleistungen

-Leistungen zur Integration

-Sicherheitstechnische Betriebsprüfung

-Abnahmeverfahren

-Einweisungen

-Probebetrieb

Erneuerung des Regionalstudios Mannheim / Ludwigshafen mit den Modulen

-2 x Produktionseinheit als Selbstfahrereinheit

-1 x Produktionseinheit Basismodul

-5 x multimediale Produktionseinheiten für Audio- und Videoschnitt

-1 x Sprecherraum

-1 x Fernseh-Live-Schaltenplatz

-1 x Veranstaltungsraum

-6 x Web-Producer-Plätze (darunter ein Platz mit erweiterten Funktionen für Audio- und Videoaufzeichnung)

Erneuerung des Regionalstudios Heilbronn mit den Modulen

-1 x Produktionseinheit als Selbstfahrereinheit

-1 x Produktionseinheit Basismodul

-2 x multimediale Produktionseinheiten für Audio- und Videoschnitt

-1 x Fernseh-Live-Schaltenplatz

-2 x Web-Producer-Plätze

Optionale Erneuerung des Regionalstudios Tübingen mit den Modulen

-1 x Produktionseinheit als Selbstfahrereinheit

-1 x Produktionseinheit Basismodul

-4 x multimediale Produktionseinheiten für Audio- und Videoschnitt

-2 x Sprecherraum

-1 x Fernseh-Live-Schaltenplatz

-1 x Veranstaltungsraum

-3 x Web-Producer-Plätze

Die Mengen sind in den 2b. Vertragsunterlagen Los 2 - Allgemeiner Teil, Kapitel 3.4 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1b Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:

Mindest-Abnahmemenge zur technischen Erneuerung von Regionalstudios: Regionalstudio Mannheim/Ludwigshafen

Geplante Abnahmemenge zur technischen Erneuerung von Regionalstudios: Regionalstudio Mannheim/Ludwigshafen + Regionalstudio Heilbronn

Höchst-Abnahmemenge zur technischen Erneuerung von Regionalstudios: Regionalstudio Mannheim/Ludwigshafen + Regionalstudio Heilbronn + Regionalstudio Tübingen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

-Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr

-Optionale Erneuerung des Regionalstudios Tübingen mit den Modulen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Los 1 + Los 2

A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.

A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).

Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:

-Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.

-Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.

-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.

-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.

-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Los 1 + Los 2

A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.

oder

Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.

A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.

A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).

Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:

B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.

0 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%

4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%

8 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%

12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%

B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).

0 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität

4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität

6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität

8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität

Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:

-Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.

-Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.

-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.

-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.

-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Los 1 + Los 2

A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.

oder

Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.

A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.

A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).

Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 20 Punkte erreicht werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Los 1 + Los 2

A4.1-Ein in den vergangenen 3 Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird

A4.2-Ein zweites, in den vergangenen 4 Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird

A4.3-Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.

Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:

B4.1-Bewertung des in den vergangenen 3 Jahren durchgeführten Referenzprojekts 1 bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.

Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.

10Punkte-Niedriger Zielerfüllungsgrad (ZEG):Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

21Punkte-Mittlerer ZEG :Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

32Punkte-Hoher ZEG:Referenz kommt in allen drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

B4.2-Bewertung des zweiten, in den vergangenen 4 Jahren durchgeführten, Referenzprojekts 2, für das ein Angebot abgegeben wird.

Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.

8Punkte-Niedriger ZEG:Referenz kommt nur in 1 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe

16Punkte-Mittlerer ZEG:Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe

24Punkte-Hoher ZEG:Referenz kommt in allen 3 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe

B4.3-Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird

6Punkte-Geringer ZEG-QM befr. umgesetzt

12Punkte-Mittlerer ZEG-QM gut ein-und umgesetzt

18Punkte-Hoher ZEG-QM sehr gut ein- und umgesetzt

24Punkte-Sehr hoher ZEG-QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)

-Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.

-Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.

-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebot sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.

-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Los 1 + Los 2

A4.1 - Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen

in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgege-ben wird.

Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.

A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.

Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.

A4.3 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.

Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 80 Punkte erreicht werden.

Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-

beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 61 Eignungspunkte erreicht hat.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Los 1 + Los 2

- Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)

- Verfahrensunterlagen gem. Kap. 2.3.1. Datenschutz ff. & Verpfl. auf Vertraulichkeit ff (Los 1,Kap. 4.2.1 & Los 2, Kap.4.2.2.1)

-Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4

Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/02/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/02/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit dem Angebot abzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller

-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (SWR) innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt hat,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt werden,

-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (SWR), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2023

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