FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 03.0635/2022/FRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Gemäß Richtlinie 2008/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates (zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019) ist eine erste netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung bis 2024 durchzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Verfahrensdurchführung den Bedürfnissen ungeschützter Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen wird. Als indikativem Element für die Bewertung dieses Aspekts kommt dem Vorhandensein straßenbegleitender Radwege bzw. von Alternativstrecken für den Radverkehr mit nicht (unmittelbar) straßenbegleitender Führung eine zentrale Bedeutung zu.
Im Rahmen des Projekts soll eine Bestandsaufnahme von Radroutenführungen im Bereich von Bundesstraßen durchgeführt und so aufbereitet werden, dass eine Datenübernahme in BISStra erfolgen kann. Hierzu sollen netzbezogen zunächst die Bereiche mit unmittelbar straßenbegleitender Führung von Radwegen zusammengestellt werden. Als Basis für diesen Arbeitsschritt können bei der BASt vorliegende Querschnittsdaten des Bundesfernstraßennetzes herangezogen werden. Hinsichtlich einzelner Bundesländer vorhandene Lücken in diesem Datenbestand sind zu identifizieren und mittels gezielter Datenbeschaffung zu schließen.
Sich nach Abschluss dieses ersten Arbeitsschritts im Hinblick auf die beschriebene Führungsform zeigende Netzlücken sollen anschließend qualitativ in einem weiteren Arbeitsschritt gesondert betrachtet und kategorisiert werden (Netzlücke nur im fahrbahnbegleitenden Sinne - Lückenschluss geplant - Bedarf für Lückenschluss besteht nicht - Netzlücke vorhanden, Planungen und Alternativen bestehen derzeit nicht).
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind so aufzubereiten, dass eine unmittelbare Implementierbarkeit in BISStra gegeben ist, um eine Verwendbarkeit im Rahmen der bis 2024 durchzuführenden Analysen und Bewertungen gemäß EU-Richtlinie 2019/1936 zu garantieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.