Lieferung und Erstinstallation von CO2-Messgeräten für Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: MH-VERWALTUNG-2022-7391
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Erstinstallation von CO2-Messgeräten für Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Lieferung und Erstinstallation von CO2-Messgeräten für Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen.
Lieferung von CO2-Messgeräten an 42 Schulstandorte
Lieferung und Erstinstallation von 1.341 CO2-Messgeräten als batteriebetriebenes Tischgerät, inkl. Standfuß und Batterien an 42 Schulstandorte in Mülheim an der Ruhr.
Die Lieferung der CO2-Messgeräte muss innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen. Sollte die Bestellmenge nicht sofort lieferbar sein, sind Teillieferungen innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung zulässig.
Lieferung von CO2-Messgeräten an 85 Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Lieferung und Erstinstallation von je 5 Geräten (batteriebetriebenes Tischgerät, inkl. Standfuß und Batterien) an 85 Kindertagesbetreuungseinrichtungen und 145 Geräte an das Rathaus in Mülheim an der Ruhr.
Die Lieferung der CO2-Messgeräte muss innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen. Sollte die Bestellmenge nicht sofort lieferbar sein, sind Teillieferungen innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot sind folgende Nachweise beizufügen:
- Firmenprofil, s. Vergabeunterlagen (Angabe Firmenname, Rechtsform, Adresse der zuständigen Niederlassung) nebst aktuellem Handelsregisterauszug
- Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach §§ 123 und 124 GWB, s. Vergabeunterlagen
Dem Angebot sind folgende Nachweise beizufügen:
Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferungen der vergleichbaren Leistung mit Angabe des Rechnungswertes und des Lieferzeitpunktes, sowie der öffentlichen Auftraggeber*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen. Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
• Bepreistes Leistungsverzeichnis
• Firmenprofil (Angabe Firmenname, Rechtsform, Adresse der zuständigen Niederlassung) nebst aktuellem Handelsregisterauszug
• Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferungen der vergleichbaren Leistung mit Angabe des Rechnungswertes und des Lieferzeitpunktes, sowie der öffentlichen Auftraggeber*innen
• Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach §§ 123 und 124 GWB
• Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/302283) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.