Vergabe von Architektenleistungen Lph. 6-9, Oxford Quartier, Baufeld N13, Gumprichstraße in Münster-Gievenbeck Referenznummer der Bekanntmachung: 393-2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnstadtbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Architektenleistungen Lph. 6-9, Oxford Quartier, Baufeld N13, Gumprichstraße in Münster-Gievenbeck
Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne im Bereich des Baufeldes N13 an ein Büro zu vergeben, das die Leistungsphasen 6 bis 9 nach HOAI für das Projekt übernimmt.
Oxford Quartier Baufeld N13 nördlich des Uhrenturms Gumprichstraße 48161 Münster-Gievenbeck
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das in Abschnitt II.1.4 näher beschriebene Vorhaben. Es sind die Leistungsphasen 6 bis 9 vergeben worden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe bauwerk wettringen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wettringen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48493
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bauwerk-wettringen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRNYWPDR6CL2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]