EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altspeiseöl und -fett im Hohenlohekreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altspeiseöl und -fett im Hohenlohekreis
Gestellung von Sammelautomaten für Altspeiseöl und -fett in den Städten und Gemeinden des Hohenlohekreises, Gestellung und Verteilung von Sammelbehältern, regelmäßige Entleerung der Sammelautomaten sowie Verwertung des Altspeiseöls und -fetts
Gesamter Hohenlohekreis
• Gestellung von ca. 20 Sammelautomaten (bis zum 01.10.2023) für Altspeiseöl und -fett an vom Auftragnehmer ermittelten Standorten in den 16 Städten und Gemeinden des Hohenlohekreises (inkl. Bestückung mit Sammelbehältern);
• Während der Vertragslaufzeit kann sich die Anzahl der zu stellenden Sammelautomaten auf Wunsch des Auftraggebers erhöhen. Frühestens zum 01.01.2026 kann die Anzahl der Sammelautomaten jedoch auch reduziert werden;
• Gestellung und Verteilung der für die Haushalte zur Befüllung erforderlichen Sammelbehälter (ca. 1,0 l bis 1,2 l). Die Sammelbehälter sind schrittweise bis zum 01.10.2023 an jeden Haushalt zu verteilen (ca. 48.000 Stück). Zudem ist in jeder Gemeinde ist mind. eine Ausgabestelle einzurichten;
• Regelmäßige Entleerung der Sammelautomaten für Altspeiseöl und -fett nach einer elektronisch festgelegten Füllstandshöhe und Transport zu einer Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage;
• Aufbereitung des Altspeiseöls und -fetts nachfolgende Verwertung.
Nachfolgend verlängert sich der Vertrag bis max. zum 30.09.2030 um jeweils ein Jahr, falls er nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres (erstmals bis zum 31.12.2026) gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
• Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
• Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung Altspeiseöl und -fett.
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von mind. 100 Mg Altspeiseöl und -fett (AVV 20 01 25) pro Jahr in mindestens zwei Jahren der Kalenderjahre 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.