Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Mobile Trennwandanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VOB-EU-O-60 ZV 310/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Mobile Trennwandanlagen
Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Mobile Trennwandanlagen:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich um ein Neubauprojekt.Das entstehende Gebäude positioniert sich im nordwestlichen Teil des Grundstücks zwischen der Hausmeisterwohnung/Sporthalle und der Tiefgarage, die von Feuerwehrfahrzeugen auch nur in Notfällen befahren werden darf. Der Neubau setzt sich aus 2 Geschossen, mit einem Zwischengeschoss für die Technik, zusammen. Im Erdgeschoss befindet sich der große Mensa bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich die Kursräume. Der Neubau wird zukünftig von allen drei Berufsschulen genutzt.Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet.Höhe Fußboden Erdgeschoss +0.00m = 68,05 ü.NN. Hauptmassen:Mobile schalldämmende Trennwandanlage, ca. 10,40 x 2,85 m, mit jeweils 1x Durchgangstür, 2x Glaselemente, HPL-Oberfläche: 2 Stck
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Großrudestedt
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.