Lieferung von Hydraulikschläuchen, Verschraubungen und Zubehör sowie den Service und die Reparatur der Hydraulikkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: VVoT --RV 2021-367
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Hydraulikschläuchen, Verschraubungen und Zubehör sowie den Service und die Reparatur der Hydraulikkomponenten
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die bedarfsbezogene Lieferung von Hydraulikschläuchen, Ver-schraubungen und Zubehör für die SRH-Werkstätten zur Reparatur von Fahrzeugen, Aufbauten, Container-pressen und Winterdienstgeräten.
Die Leistung umfasst neben der standardmäßigen Anlieferung von Materialien auch einen Reparaturservice vor Ort.
Lieferung von Hydraulikschläuchen, Verschraubungen und Zubehör
Bedarfsbezogene Lieferung von Hydraulikschläuchen, Verschraubungen und Zubehör für die SRH-Werkstätten
2-malige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
Service und Reparatur der Hydraulikkomponenten vor Ort
Um die ständige Verfügbarkeit der Fahrzeuge zu gewährleisten, benötigt die SRH einen Not- und Pannen-dienst, der eine Notbelieferung bzw. Instandhaltung von Hydraulikkomponenten im Großraum Hamburg sicherstellt.
2-malige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Alleinstellung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Hydraulikschläuchen, Verschraubungen und Zubehör
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Service und Reparatur der Hydraulikkomponenten vor Ort
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland