Neubau Sonderpädagogisches Förderzentrum mit Einfachsporthalle in Aschau / Waldwinkel - Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sonderpädagogisches Förderzentrum mit Einfachsporthalle in Aschau / Waldwinkel - Architektur
Leistungen der Objektplanung gemäß §§33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9 (bei stufenweiser Beauftragung)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Objektplanung gemäß §§33ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9 bei stufenweiser Beauftragung. Das Landratsamt Mühldorf am Inn hat den Neubau eines Sonderpädagogischen Förderzentrums in Aschau / Waldwinkel geplant. Auf dem Gelände des Berufsbildungs- und Jugendwerks der Salesianer Don Boscos sollen die auf die Standorte Waldkraiburg, Starkheim und Aschau verteilten Einrichtungen in einem Neubau zusammengeführt werden. Die Außenstellen Lohkirchen und Haag bleiben erhalten und sind nicht Bestandteil des Raumprogramms. Das Raumprogramm sieht folgende Bereiche vor:- Schulvorbereitende Einrichtungen mit 3 Gruppen;- Stütz- und Förderklasse;- allgemeiner Unterrichtsbetrieb mit je 25 Klassen- und Gruppenräumen, Fachräumen sowie Raumgruppen für Lehrer, Verwaltung und dem allgemeinen Bereich;- offene und gebundene Ganztagesbetreuung;- Pausenhof;- Sporthallen und Außensportflächen. Die Hauptnutzfläche gemäß Raumprogramm beträgt:- Schule und Schulvorbereitende Einrichtung (SVE): ca. 5.445 m²;- Pausenhof Schule: ca. 1.650 m²;- Sporthalle: ca. 1.155 m²;- Freisportanlagen: ca. 4.590 m². Voraussetzung für die Umsetzung ist der Abbruch des Gebäudes "T" (Gebäudebezeichnung) einschließlich des Mitbrüderhauses. Die bisher im Gebäude "T" u.a. vorhandene Groß- und Ausbildungsküche einschließlich des Speisesaals soll unter Nutzung von Synergieeffekten in Kombination mit dem Küchen- und Speisenbereich der Ganztagesschule im Rahmen des Förderzentrums-Neubaus berücksichtigt werden. Sowohl die an das T-Gebäude angrenzende Schwimmhalle als auch die Einfachsporthalle bleiben erhalten. Der zur Schwimmhalle gehörende Nebenraumtrakt wird umgebaut und saniert. Die Einfachsporthalle soll mit einer Leichtkonstruktion um eine weitere Einfachsporthalle aufgestockt werden. Ein Allwetterplatz wird auf dem Gelände des vorhandenen Rasenspielfeldes im Osten der Liegenschaft situiert, angrenzend an eine vorhandene Laufbahn, vorhandene Umkleiden und Nebenräume und einem bestehenden Rasenspielfeld. Die Vorplanung der Objektplanung Gebäude und Innenräume ist bereits erbracht.Der Gebäudekomplex sieht neben einem Erdgeschoss, zwei Obergeschosse, sowie ein Untergeschoss inklusive Tiefgarage vor. Kosten:Die Kostenschätzung (Stand Oktober 2021) endet mit ca. 40,00 Mio. EUR brutto KGR 200-700, zzgl. Ausstattung und Möblierung (KGR 600). Termine:Entwurfsplanung: umgehend nach BeauftragungBaubeginn: ab II. Quartal 2024 in Abstimmung mit der FörderbehördeRealisierung: bis Juli 2027Nutzungsaufnahme: September 2027
Stufenweise Beauftragung;
Zusätzliche oder Besondere Leistungen;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.