Erbringung von IT-Dienstleistungen im Bereich SAP IS-U und SAP BI/BW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von IT-Dienstleistungen im Bereich SAP IS-U und SAP BI/BW
Abschluß einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von IT-Dienstleistungen (2nd Level u. Projektgeschäft) für SAP IS-U und SAP BW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Laufzeit 3 Jahre ) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen (2nd Level u. Projektgeschäft) für SAP IS-U und SAP BW Die im Rahmen dieser Ausschreibung geforderten Leistungen betreffen die auf die Bedürfnisse der SWT angepasste Industrielösung IS-U (Release SAP ERP 6.0, EHP 8) als Schwerpunkt sowie BI/BW (7.30) bezüglich - Abdeckung des laufenden Betriebes bei Problem- und Fehlermeldungen (Second-Level-Support),
- Neu- und Weiterentwicklungen im Rahmen der Anpassung von Geschäftsprozessen und Beratung bei SAP-Kleinprojekten (Bsp. Optimierungen) sowie
- Anpassungen bei neuen Releaseständen, bei Einspielung von Support Packages (Bsp. SPAU Abgleich), Umstellung der Datenformate zum 1.4. und 1.10. eines jeden Jahres usw. (Projektgeschäft)
Es besteht für beide Parteien eine Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (20 %) 1.1 Umsatz des Unternehmens im Bereich SAP-Utilities im Rechtsraum des Auftraggebers,
2. Technische Leistungsfähigkeit (Erfahrung/Kompetenz/Personalausstattung) (80%) 2.1 vergleichbarer Referenzen (70 %) 2.2 Personelle Ausstattung des Unternehmens (25%) 2.3 Berufliche Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter (5%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (gemäß Anlage II und III).
- Aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate, eine Kopie ist ausreichend) Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieses Verfahrens ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis (Kopie genügt) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von 3,00 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1,00 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers (rechtsverbindliche Unterschrift obligatorisch), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass dieses zum Abschluss eines entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
- Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
- Nachweis SAP Special Expertise Partner for Utilities
- Nachweis Zertifizierung des Unternehmens nach ISO9001:2015
- Eigenerklärung zur Mitarbeiterstruktur / Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich Beschäftigten
- Eigenerklärung über die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen werden
- Aufstellung von Referenzen über laufende oder in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge abgeschlossene vergleichbare Projekte
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche die Bietergemeinschaft bilden werden, sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)
gesamtschuldnerisch haftend, mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2.) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch (in Textform) bis zum 19.01.2023, 11:00 Uhr auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
3.) Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2) ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Nur die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung erfolgt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
5.) Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle in der Zeit von 27.12. bis 30.12.2022 nicht besetzt ist.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.