Bergedorf Now - Citymanagement für den Bezirk Bergedorf (Hamburg) Referenznummer der Bekanntmachung: FHH/BABgd_GRG_01/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21039
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG648X/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG648X
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bergedorf Now - Citymanagement für den Bezirk Bergedorf (Hamburg)

Referenznummer der Bekanntmachung: FHH/BABgd_GRG_01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Bezirk Bergedorf ist der südöstliche der sieben Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH"). Im Vergleich zu den anderen Bezirken zählt er die wenigsten Einwohner auf größter Fläche und hat die umfangreichsten Grün- und Ackerflächen. Bergedorf ist gleichzeitig ein Stadtteil des gleichnamigen Bezirks. Der Stadtteil bildet das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum des Bezirks. Im Rahmen des Projektes "Bergedorf NOW soll ein Citymanagement für die Bergedorfer Innenstadt installiert werden.

Im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", umgesetzt durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, wurden der Auftraggeberin mit Zuwendungsbescheid Bundesmittel für die Förderung des Projektes "Bergedorf NOW" gewährt. Ziel des Projektes soll die Umgestaltung der Innenstadt des Bezirks Bergedorf sein, sodass diese gestärkt und zukunftsfest aufgestellt wird. Gegenstand dieser Ausschreibung sind sowohl bestimmte Projektsteuerungs- und Umsetzungsleistungen des Citymanagements als auch sieben weitere Leistungsmodule im Rahmen des Projektes "Bergedorf NOW".

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55900000 Einzelhandelsdienste
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
79413000 Marketing-Beratung
79411000 Allgemeine Managementberatung
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Bezirksamt Bergedorf Wentorfer Straße 38a 21039 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Infolge des Strukturwandels, der Digitalisierung und der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, die Innenstadt Bergedorfs nachhaltig zu stärken. Das Projekt "Bergedorf Now" soll einen Change-Management Prozess initiieren, der AkteurInnen der Bergedorfer Innenstadt (Gewerbetreibende, Einzelhandel, Gastronomie, Künstler, Tourismusbetriebe, Grundeigentümerschaft) in der derzeit schwierigen Phase stärkt, im Strukturwandel unterstützt und die Innenstadt von Bergedorf zukunftsfest aufstellt.

Die allgemeinen strukturellen Veränderungen des stationären Einzelhandels, die sich durch die COVID-19-Pandemie noch einmal verstärkt haben, zeigen auch in der Bergedorfer Innenstadt Auswirkungen. So leidet der Einzelhandel massiv unter der Zunahme des Online-Handels. Dies bekommen insbesondere die zahlreichen kleinen, inhabergeführten EinzelhändlerInnen in der Bergedorfer Innenstadt zu spüren.

Die Bergedorfer Innenstadt musste zahlreiche Geschäftsaufgaben und Leerstände verzeichnen. Insbesondere die Geschäftsaufgabe von Karstadt mit zwei großen Warenhäusern führt zu einem Image- und Attraktivitätsverlust der Innenstadt.

Die Revitalisierung der Bergedorfer Innenstadt und das Vermeiden struktureller und länger anhaltender Leerstände bedarf eines koordinierten und ganzheitlichen Ansatzes unter Einbindung der unterschiedlichen AkteurInnen vor Ort. Innovative Ansätze sollen - insbesondere nach mehr als zwei Jahren der Beeinträchtigung durch die COVID-19-Pandemie - eine Aufbruchstimmung erzeugen.

Aufgabe des Citymanagements ist es, das Bergedorfer Zentrum für die Zukunft aufzustellen und als attraktive und lebenswerte Innenstadt zu erhalten. Die zentralen vier Bausteine von "Bergedorf Now" sind dabei:

1. Stärkung des stationären Einzelhandels durch Förderung und Einsatz digitaler Technologien und individuellen Beratungsangeboten zu digitalen Trends;

2. Belebung der Innenstadt durch neue Nutzungen wie einem "Künstler-Handwerker-Haus";

3. Vernetzung der relevanten innerstädtischen AkteurInnen und Förderung des Austausches sowie durch

4. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, in Form von Maßnahmen zur Imagesteigerung und Sichtbarmachung der vorhandenen Potenziale.

Diese vier Bausteine werden federführend durch das Citymanagement umgesetzt und begleitet, immer in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung.

Leistungsbausteine, die vom Citymanagement umgesetzt werden sollen:

- Organisatorische und fachliche Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der Umsetzung des Projektes "Bergedorf Now" (Gesamtkoordination und Projektsteuerung),

- Begleitung der Erarbeitung eines Konzeptes für ein Künstler- und Handwerkerhaus,

- Durchführung eines Workshops im Rahmen der Konzepterarbeitung für das Künstler- und Handwerkerhaus,

- Durchführung eines Innenstadtforums,

- Durchführung von Fachworkshops,

- Durchführung von Workshops im Rahmen der Konzepterarbeitung "Gemeinsame Strategie" sowie

- Durchführung von Workshops zur Weiterführung des Citymanagements (Verstetigung nach Projektende).

Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 31
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die veranschlagte Laufzeit bezieht sich auf den zuwendungsrechtlich verbindlichen Bewilligungszeitraum. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Umsetzungszeiträumen.

Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. Ziff. II.2.7.

Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Angebotsunterlagen enthalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).

Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.

PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.

PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung.

PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen).

Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Bezirksamt Bergedorf für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich das Bezirksamt Bergedorf auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit vergleichbaren Leistungen des Citymanagements/ Change Managements für Innenstädte) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Bezirksamt Bergedorf für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich das Bezirksamt Bergedorf auf gesondertes Verlangen vor. Das Bezirksamt Bergedorf behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Zusammenhang mit vergleichbaren Leistungen des Citymanagements/ Change Managements für Innenstädte) in den letzten 3 Jahren.

TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit vergleichbaren Leistungen des Citymanagements/ Change Managements für Innenstädte) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.12.2017). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.

Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.

Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Das Bezirksamt Bergedorf kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/01/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Bezirksamts Bergedorf erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 20.01.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Bezirksamt Bergedorf behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Bezirksamt Bergedorf keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

4. Das Bezirksamt Bergedorf behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das Bezirksamt Bergedorf kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.

6. Das Bezirksamt Bergedorf behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.

7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das Bezirksamt Bergedorf seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG648X

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2022