Neubau Technologiezentrum 'Gebäude C2' in Holz- oder Hybridbauweise und einer Parkpalette mit städtebaulichem Ideenteil der THM, Campus Friedberg, nichtoffener einphasiger Wettbewerb nach RPW Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2021-0868

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim (Hessen)
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbih.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Technologiezentrum 'Gebäude C2' in Holz- oder Hybridbauweise und einer Parkpalette mit städtebaulichem Ideenteil der THM, Campus Friedberg, nichtoffener einphasiger Wettbewerb nach RPW

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2021-0868
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

AUFGABE

Die Technische Hochschule Mittelhessen plant für den Fachbereich Maschinenbau, Mechatronik und Materialtechnologie (M) in Friedberg die Errichtung zwei neuer Institutsgebäude C2 und C3 sowie einer Parkpalette im Bereich der sogenannten "ehemaligen Housing Area" an der Karlsbader Straße, die dort gemeinsam mit dem Bestandsgebäude C1 den neuen C-Campus bilden werden. Damit soll einerseits den wachsenden Studierendenzahlen Rechnung getragen werden und andererseits die Fachbereichsflächen an einem Standort, dem C-Campus, zentralisiert werden. Durch die freiwerdenden Flächen auf dem Bestandscampus besteht die Möglichkeit, auch alle anderen Fachbereichsflächen zu vergrößern und zu zentralisieren.

Die Umsetzung des Gebäudes C2 und einer Parkpalette, die Gegenstand des vorliegenden Wettbewerbs waren, erfolgt im Rahmen des Investitionsprogramms HEUREKA, Investitionsphase I und II. Unter Zugrundelegung des Bebauungsplans Nr. 87 „Erweiterung THM“ sind rund 1.900 m² NUF 1-6 und eine Parkpalette mit 150 Stellplätzen sowie die angrenzenden gebäudenahen Außenanlagen für eine zweckmäßige Anfahrbarkeit der Gebäude mit der Möglichkeit für Aufenthaltsbereiche im Innenbereich zu realisieren.

Mit dem Bauvorhaben soll zudem ein vorbildlicher Bau im Sinne von Ökologie und Nachhaltigkeit entstehen, der sich THM und das Land Hessen verpflichtet sehen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist seit 2018 als neues Staatsziel in der Hessischen Landesverfassung verankert. Im Sinne der Generationengerechtigkeit sowie des Schutzes von Ressourcen hat Nachhaltigkeit eine hohe Bedeutung für das gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Handeln in Gegenwart und Zukunft. Der Bausektor ist bei Klimaschutz und Klimaanpassung im Besonderen gefordert. Nachhaltiges Planen und Bauen bedeutet für alle daran Beteiligten, soziokulturelle, ökologische und ökonomische Fragen und Ansprüche im Sinne der Baukultur ganzheitlich zu betrachten.

Bei dem Neubau des Gebäudes C2 sollen daher innovative, wegweisende Ideen im Holzbau umgesetzt und die Breite der Anwendungsmöglichkeiten des nachwachsenden Rohstoffs Holz aufgezeigt werden. Das Pilotprojekt dient der Entwicklung neuer Ansätze im Holzbau. Es soll untersucht werden, ob die Unterbringung der geforderten naturwissenschaftlichen Nutzungen in Holz abbildbar sind. Das Gebäude C2 war im Wettbewerb entsprechend in Holz- bzw. Holzhybridbauweise zu konzipieren.

Die Planung der Parkpalette erfolgt unter Berücksichtigung einer vorliegenden Machbarkeitsstudie, wodurch die Aufteilung der einzelnen Parkdecks der Parkpalette durch die Ausloberin weitestgehend vorgegeben sind.

Das Gebäude C3, wurde in diesem Wettbewerb im Rahmen eines städtebaulichen Ideenteils mitbearbeitet, um bereits den Grundstein für einen Campuscharakter vor Ort zu legen und eine möglichst optimale Ausnutzung des Grundstücks sicherzustellen.

WETTBEWERBSART

Die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2021) für den Neubau des Technologiezentrums 'Gebäude C2' und einer Parkpalette auf dem Campus Friedberg der Technische Hochschule Mittelhessen erfolgte im Rahmen eines nicht offenen Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013. Dem Wettbewerb nachgeschaltet war ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. (4) 8. VgV 2016.

An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerb der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen beratend mitgewirkt. Die Auslobung ist dort unter der Nummer 20/2021 registriert.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß RBBau Vertragsmuster und vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:

• Städtebau und Qualität der Gesamtkonzeption;

• Architektur- und Gestaltungsqualität;

• Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten;

• Leistungs- und Programmerfüllung mit Einhaltung der gewünschten Flächenvorgaben und der Anordnung bzw. der konzeptionellen Integration der in der Aufgabe benannten Bausteine;

• Verwendung von Holz in maßgeblichen Gebäudeteilen, innerhalb der Konstruktion oder in vorgefertigten Bauteilen;

• Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, insbesondere die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens;

• Qualität und Plausibilität des geforderten Konzeptes zur technischen Gebäudeausrüstung;

• Nachhaltigkeit;

• Energieeffizienz;

• Barrierefreiheit;

Die genannte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 152-405376

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
16/03/2022
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
Anzahl der beteiligten KMU: 20
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.reichel-schlaier.de
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sdks-architekten.de
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schulz-und-schulz.com
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 126 050.42 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Desweiteren wurden zwei gleichrangige Anerkennungen ausgesprochen:

- Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin;

- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten + Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg;

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2022

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