Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolder bei Außig an der Elbe, AFFH12 - Offenlegung Tauschke Referenznummer der Bekanntmachung: 562/2022/60
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolder bei Außig an der Elbe, AFFH12 - Offenlegung Tauschke
Gewässeroffenlegung auf einer Länge von ca. 1.200 m durch annähernde Herstellung des ursprünglichen Verlaufs, Rückbau der bestehenden Rohrleitung DN 600 / DN 700, Neubau Kreuzungsbauwerk K8924, Neubau einer Furt zur Querung eines ländliches Weges, Anlage von gewässerbegleitenden Uferstaudenfluren, Anpflanzung von Auengehölzen und Stammbüschen
Cavertitz OT Treptitz, DE
Gewässeroffenlegung, Erdbauarbeiten, Landschaftsbauarbeiten,
- Herrichten von Zufahrten zum Baubereich
- Schaffung von Baustraßen sowie Baustelleneinrichtungsflächen
- Archäologische Grabungen auf ca. 700 m²
- Kampfmittelerkundung auf ca. 10.000 m²
- 1.200 m Neuanlage Gewässerlauf (15.000 m³ Oberbodenabtrag, 7.000 m³ Oberbodenauftrag, 7.800 m³ Bodenabtrag, 5.300 m³ Bodenauftrag)
- 1.100 m Rückbau bestehende Verrohrung DN 600 / DN 700, inkl. Schächte
- Rückbau und Ersatzneubau bestehender Kreuzungsbauwerke 2 x DN 500 / DN 600 im ländlichen Weg Olganitz-Wohlau und der K 8924
- Neubau Kreuzungsbauwerk K 8924 (15 t Betonstabstahl, 100 m³ Stahlbeton inkl. Schalung)
- Neubau K 8924 auf ca. 50 m (290 m² Asphalttrag- und Deckschicht)
- Neubau einer Furt (50 m² Steinsatz LMB 5/40, 50 m² Steinschüttung CP90/250, 30 m² ungebundener Wegebau aus Schotterrasen inklusive Schottertragschicht)
- Pflanz- und Ansaatarbeiten (Gehölze, Uferstauden, Grünland, Fläche ca. 1,3 ha)
- 1 Jahr Fertigstellungs- und 4 Jahre Entwicklungspflege für Pflanzungen
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 1 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister und der Eintrag in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre sind mit einzureichen.
Es sind insgesamt 5 Referenzen einzureichen. Mehrfachnennungen der Referenzen sind möglich, falls mehrere Kriterien in einem Referenzobjekt erfüllt sind. Folgende Referenzanforderungen sollen klar ersichtlich sein:
- 2 Referenzen Gewässerausbau/Gewässerrenaturierung der letzten 5 Kalenderjahre auf einer Länge von mindestens 300 m und
- 2 Referenzen Stahlbetonbau Überwachungsklasse 2 der letzten 5 Kalenderjahre und
- 1 Referenz Verkehrswegebau (Kreisstraßen) der letzten 5 Kalenderjahre auf einer Länge von mindestens 100 m
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Betrieb E/M/UWE, Rötha
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die eingereichten Unterlagen sind als „Angebot, VG-Nr. 562/2022/60 – GNH – Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolders bei Außig an der Elbe, AFFH12 – Offenlegung Tauschke" zu bezeichnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.