Erfassung und Entsorgung von E-Schrott (SG 2, 4 und 5) Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Entsorgung von E-Schrott (SG 2, 4 und 5)
Sammlung, Transport und Entsorgung von Elektroaltgeräten der SG 2,4 und 5 aus dem Landkreis Starnberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum umfasst:
- die Gestellung von Abroll- bzw. Absetzcontainern sowie Gitterboxen und 120 l Spannringfässern für die Erfassung von gemeinsam erfassten EAG der Sammelgruppen gem. § 2 Abs. 1 ElektroG (nachfolgend SG) 2 mit 4 und 5 i.S.v. § 14 Abs. 1 ElektroG an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers,
- die Übernahme der an den Wertstoffhöfen gesammelten EAG der SG 2 einschließlich Elektrospeicherheizgeräten (ESH), 4 und 5,
- den Transport der übernommenen EAG (SG 2, 4 und 5) zu der vom Auftragnehmer zu benennenden Erstbehandlungsanlage einschließlich unverzüglicher Verwiegung,
- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der EAG der SG 4 und 5 in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und benannten Anlagen,
- die Bereitstellung der EAG der SG 2 zur Abholung durch die Stiftung Elektroaltgeräteregister („stiftung ear“) in von der „stiftung ear“ bereitgestellten Containern auf einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Fläche.
- Nachweisführung gem. ElektroG für SG 4 und 5
Die vom Auftragnehmer vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Behandlung der EAG der SG 4 und 5, die gleichzeitig die Übergabestelle für EAG der SG 2 darstellt, muss sich nicht zwingend im Gebiet des Auftraggebers befinden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre bis zum 30.06.2027, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 30.09.2024, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Sollte der Vertrag verlängert werden, so steht dem Auftragnehmer ein Preisanpassungsrecht nach Maßgabe der besonderen Vertragsbedingungen zu
Allein für die SG 4 und 5 [Haushaltsgroßgeräte (SG 4) und Haushaltskleingeräte (SG 5)] hat der Auftraggeber vor die sog. Eigenvermarktung der Altgeräte nach § 14 Abs. 5 ElektroG anzuzeigen, so dass ihm hierfür die Entsorgungsverantwortung obliegt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er diese Anzeige bei Vertragsverlängerung weiterhin stellt.
Sollte die Optierungsanzeige für die SG 4 und 5, bspw. aufgrund von Verzögerungen im Vergabeprozess, nicht rechtzeitig gestellt werden können, wird der Auftragnehmer gebeten, die Bereitstellung der EAG der SG 4 (inkl. ESH) und 5 zur Abholung durch die „stiftung ear“ in von der „stiftung ear“ bereitgestellten Containern auf einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Fläche für einen Übergangszeitraum bis die Optierung wirksam wird, vorzunehmen.
Folgende alternative Leistungspositionen sind hierbei zu erbringen:
- Sortierung der gemeinsam erfassten SG 2 und 4 und die unterschiedlichen Sammelgruppen
- die Bereitstellung der EAG der SG 4 zur Abholung durch die Stiftung Elektroaltgeräteregister („stiftung ear“) in von der „stiftung ear“ bereitgestellten Containern auf einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Fläche.
- die Bereitstellung der EAG der SG 5 zur Abholung durch die Stiftung Elektroaltgeräteregister („stiftung ear“) in von der „stiftung ear“ bereitgestellten Containern auf einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Fläche.
Diese Leistungen sind als Bedarfspositionen zu verstehen und fließen nicht in die Angebotswertung mit ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
Liste nach Ziff. 10 in den Angebotsaufforderung (Teil I)
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt);
d) Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Liste nach Ziff. 10 in den Angebotsaufforderung (Teil I)
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (s. Formblatt);
j) Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (s. Formblatt);
k) Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungs-schutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Benennung und Beschreibung der Anzahl und Art der Fahrzeuge zur Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte in Absetz- und Abrollcontainern (Die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgas-norm EURO VI einhalten.)
- Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandler i.S. ElektroG mit Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Behandlung (Sortierung) der Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten).
- Benennung der Behandlungs- und Verwertungswege für die Eigenvermarktung von optierten Gerätegruppen (Sammelgruppe 4 und Sammelgruppe 5) mit Beschreibung der Aufbereitungs- und Verwertungstechniken sowie mit Nachweis des Anlagenbetreibers über die Genehmigung zur Behandlung und Verwertung (z.B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten)
- Benennung der Übergabestelle nach § 14 ElektroG, die dem Auftragnehmer zur Übergabe der nicht optierten Gerätegruppen an die Rücknahmesysteme der Hersteller zur Verfügung steht
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.