Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin - Natursteinarbeiten Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VST-167/2022/Ga

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin - Natursteinarbeiten Außenanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: VST-167/2022/Ga
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Natursteinarbeiten Außenanlagen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

06193 Wettin-Löbejün OT Wettin, Burg-Gymnasium Wettin, Burgstraße 4

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsumfang:

Baustelleneinrichtung

- ca. 800 m² Systemgerüst

Natursteinmauersanierung

- ca. 850 m² Ansichtsfläche Sanierung und Teilneubau Natursteinmauer Rhyolit / Porphyr aus Bestands- und Neumaterial, h bis 400cm, b bis 75cm

- ca. 325 m² Ansichtsfläche Neubau Natursteinmauer Rhyolit / Porphyr aus Bestands- und Neumaterial, h bis 400cm, b bis 75cm

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 159-451708
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin - Natursteinarbeiten Außenanlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.

Fristende: 09.09.2022

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.

Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,

-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);

-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2022