Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin - Natursteinarbeiten Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VST-167/2022/Ga
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin - Natursteinarbeiten Außenanlagen
Natursteinarbeiten Außenanlagen
06193 Wettin-Löbejün OT Wettin, Burg-Gymnasium Wettin, Burgstraße 4
Leistungsumfang:
Baustelleneinrichtung
- ca. 800 m² Systemgerüst
Natursteinmauersanierung
- ca. 850 m² Ansichtsfläche Sanierung und Teilneubau Natursteinmauer Rhyolit / Porphyr aus Bestands- und Neumaterial, h bis 400cm, b bis 75cm
- ca. 325 m² Ansichtsfläche Neubau Natursteinmauer Rhyolit / Porphyr aus Bestands- und Neumaterial, h bis 400cm, b bis 75cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin - Natursteinarbeiten Außenanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 09.09.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.