Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Kreis Kusel Referenznummer der Bekanntmachung: 11459/51/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Kreis Kusel
Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Landkreis Kusel in einem Umfang von ca. 30.000 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 240 l sowie von ca. 145 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Landkreis Kusel in einem Umfang von ca. 30.000 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 240 l sowie von ca. 145 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l.
Im Sinne eines Optionsrechts kann der AG bis zu 30 % der endgültigen Bestellmenge an Behältern nachbestellen (Nachlieferoption). Die Nachlieferoption besteht für vier Jahre ab dem 01.01.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Allgemeiner Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 - 2021).
Spezifischer Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen
- Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als 1 Jahr) vorlegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
- Es sind mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
- Auftraggeber (Firma) [Empfänger]
- Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger]
- Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR]
- Ausführungs- bzw. Lieferzeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]
- Kurze Beschreibung der erbrachten Liefer- und Verteilleistung [Beschreibung]
- Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- die erbrachten Leistungen zur Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern müssen mindestens einem Umfang von jeweils 30.000 2-Rad- Behälter und 500 4-Rad-Behälter haben und
- aus den letzten 5 Jahren stammen.
Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- Angabe der Beschäftigten und zur Leistungserbringung,
- Beprobungsbehälter (2-Rad- und 4-Rad-Behälter) gem. Block A
- Bitte reichen Sie mit dem Angebot eine Beschreibung der geplanten Liefer- und Verteilungskonzeption, aus der die beabsichtigte Umsetzung der Leistungen zur Lieferung und Verteilung der neuen Abfallsammelbehälter unter Berücksichtigung des Leistungszeitraumes bzw. der vertraglich vorgegebenen Termine hervorgeht, ein. Fügen sie Ihre Ausführungen auf max. drei DIN A4 Seiten dem Angebot bei.
- Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
- Erklärung nach LTTG
- Erklärung Russlandbezug
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). zu erbringen. Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i. S. v. § 33 Abs. 3 VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 „oder gleichwertig“ in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
• des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 gemäß § 34 Abs. 1 VgV,
• oder gleichwertiger Gütezeichen gemäß § 34 Abs. 4 VgV,
• oder Nachweisen gemäß § 34 Abs. 5 VgV
erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es gilt § 55 Absatz 2 VGV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.