Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Touchdisplays Los 1, Monitore und Portreplikatoren Los 2 und Netzwerkkomponenten Los 3 für die landkreiseigenen Schulen des Landkreises Erding Referenznummer der Bekanntmachung: Az. LRA0001004EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Touchdisplays Los 1, Monitore und Portreplikatoren Los 2 und Netzwerkkomponenten Los 3 für die landkreiseigenen Schulen des Landkreises Erding
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist der Kauf, die Lieferung, die Montage und die Programmierung von Touchdisplays (Los 1), Monitore und Portreplikatoren (Los 2) und Netzwerkkomponenten (Los 3), einschließlich Service, für die Schulen im Landkreis.
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Touchdisplays, Beamern und AV-Komponenten nebst Zubeh. und Dienstleistungen einschl. 60 Mon. Service; Montage der Komponeten aus Los 2 u. Los 3.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Touchdisplays, Beamern und AV-Komponenten nebst Zubehör und Dienstleistungen einschl. 60 Monate Service; Montage der Komponenten aus Los 2 und Los 3.
Siehe II.2.7
Höchstmengen siehe Vergabeunterlagen.
Die Teilnahme an einer Begehung der im Rahmen der Projektphase 1 auszustattenden Schulen (Objektbesichtigung) ist in Los 1 zwingend. Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen. Der vom Auftraggeber unterzeichnete Nachweis der Objektbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Lieferung von Monitoren und Portreplikatoren Los-Nr.: 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Monitoren und Portreplikatoren (Los 2)
Beschreibung der Optionen:
Siehe II.2.7
Höchstmengen siehe Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Netzwerkkomponenten
Siehe II.2.7
Höchstmengen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Martinsried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wert der erfolgreichen Angebote kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen der erfolgreichen Bieter entgegenstehen (§ 39 Abs. 6 VgV).“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 1Nr.-1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).