NDR Lokstedt - Neubau eines Verwaltungs- und Produktionsgebäudes | Los Nr.: 6a Starkstrom Referenznummer der Bekanntmachung: E20/2022-00L6aH24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NDR Lokstedt - Neubau eines Verwaltungs- und Produktionsgebäudes | Los Nr.: 6a Starkstrom
Der Norddeutsche Rundfunk; Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts; beabsichtigt an
seinem Standort in Lokstedt, am Hugh-Greene-Weg1; 22529 Hamburg; ein neues Büro- und
Verwaltungsgebäude zu errichten.
Das Gebäude ist mit Seitenlängen von ca. 49 x 57 m und ca.23,5 m Höhe über Gelände geplant und verfügt über sechs in
U-förmigem Grundriss formierte oberirdische Geschosse sowie ein als Teilkeller ausgebildetes Untergeschoss. Sein Tragwerk
ist als Stahlbeton-Skelettbauweise mit unterzugfreien Flachdecken konzipiert.
Das Gebäude verfügt über zwei Treppenkerne und zwei Aufzüge, die parallel zueinander vom Untergeschoss bis in das
oberste Geschoss durchlaufen. Das Erdgeschoss verfügt über einen großzügig angelegten
Eingangsbereich mit überdachter Außenfläche und vorderer geschlossener Fassade, die sich in zwei durch eine mittig
angelegte Außenterrasse getrennte verglaste Seitenflügel auflöst.
Nachfolgende Lose sind für EU-Vergaben im III und IV Quartal 2022 vorgesehen.
Los 4: Trockenbauarbeiten
Los 5: Heizung, Kälte, Lüftung und Sanitär
Los 6b: Elektroinstallation
Abgeschlossene Vergaben:
Los 1: Erweiterte Rohbauarbeiten
Los 2: Fassade
Los 3: Dacharbeiten
Norddeutscher Rundfunk Hugh-Greene-Weg 1 22529 Hamburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Stromversorgungsanlagen, Hauptenergieversorgung für den Neubau Haus 24.
Die Stromversorgungsanlagen befinden sich im Untergeschoss des Gebäudes in abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen. Das Gebäude wird 10kV seitig in den Ring Ost der Liegenschaft eingebunden. Aufgrund der räumlichen Nähe zu Produktionsräumen mit Akustikanforderung ist eine schallarme und EMV-optimierte Bauweise der Anlagentechnik vorgesehen.
Folgende Stromversorgungsanlagen sind geplant:
- Luftisolierte 10kV-Schaltanlage, 7 Felder
- Drehstrom-Öl-Leistungstransformatoren 400kVA mit Spezifikation
- Erneuerung der Differenzialschutzeinrichtungen im 10kV-Ring Ost
- Verlegung und Anschluss der 10kV-Kabel sowie Steuerkabel
- Niederspannungsschaltanlage als PTSK-Anlage in Kammerbauweise, 11 Felder
- Gleichspannungsverteilung als Hauptverteiler der Steuerspannungen
- Rangierverteiler als Schnittstelle für die Gebäudeleittechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Siegfried Nass GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYWQGTKGTH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]