Funkkoffer KriKom-Netz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-12.7.1.01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Funkkoffer KriKom-Netz

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-12.7.1.01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32418000 Funknetz
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Meißen als Auftraggeber (AG) erweitert sein autark Krisenkommunikationsnetz für den Katastrophenschutz 13 weiteren Kommunikations-Koffern des Herstellers KomRe AG Berlin. Das Kommunikationssystem bildet ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz dar. Die Netzstruktur ergibt sich aus notstromversorgten Standorten und bildet ein vermaschtes Netz, d.h. ein Standort kann immer über verschiedene Nachbarstandorte mit seiner Gegenstelle kommunizieren. Damit kann ein Ausfall von Netzknoten kompensiert werden. Die Vergabe der Leistung zur Ersterrichtung erfolgte im Jahr 2020 (siehe TED Bekanntmachung 2020/S 192-461615).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 192 835.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:

Großenhain, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Meißen als Auftraggeber (AG) erweitert sein autark Krisenkommunikationsnetz für den Katastrophenschutz. Das Kommunikationssystem bildet ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz dar. Die Netzstruktur ergibt sich aus notstromversorgten Standorten und bildet ein vermaschtes Netz, d.h. ein Standort kann immer über verschiedene Nachbarstandorte mit seiner Gegenstelle kommunizieren. Damit kann ein Ausfall von Netzknoten kompensiert werden. Das Funktionieren des Netzes ist nicht von zentralen Servern zur Authentifizierung o.ä. abhängig. Das Funksystem ist sowohl im urbanen als auch im ländlichen Bereich einsetzbar. Das Verfahren umfasst die Lieferung, die Installation und vollständige Einrichtung der Systembestandteile. Die Standorte werden vom Auftraggeber vorgegeben. Die gesamte Leistung wird als komplettes und betriebsbereites System ausgeschrieben. Das Angebot muss unter Berücksichtigung aller gegebenen Informationen und der aufgestellten Mindestanforderungen erstellt werden. Die Anzahl der erforderlichen Standorte basiert auf der Orts- und Objektkenntnis des Auftraggebers. Vom Bieter wird jedoch ausdrücklich gefordert, dass dieser vor Angebotsabgabe die möglichen Standorte in Bezug auf die Versorgungssicherheit überprüft, bewertet und ggf. Bedenken formuliert. Diese Bedenken sind einschließlich der daraus ggf. resultierenden Änderungsvorschläge schriftlich dem Angebot beizufügen. Für notwendige Antennenanlagen sind die Anforderungs- und Leistungsmerkmale insbesondere auch die geltenden Blitzschutzvorschriften zu beachten. Ausstattung der Communication-Case: Ausstattung mit Datenmodem, USV und Laptop inklusive zu liefernder Kommunikationssoftware, betriebsfertig montiert und konfiguriert. Mit dem Komplettterminal muss eine flexible Einsatzfähigkeit gewährleistet werden.

Eine Nutzung abweichend von vordefinierten KatS-Leuchttürmen kann somit abgebildet werden. Am Gehäuse ist eine VHF-Antenne über HF-Buchse zu befestigten, mit der Möglichkeit die Antenne wahlweise mittels HF-Kabel und Stativ abzusetzen. Dazu ist je Com.-Terminal je ein 15m Antennenkabel, anschlussfertig für die abnehmbare Antenne des Gehäuses zur flexiblen äußeren Anbringung an einen Fenster mitzuliefern. Alle Bestandteile sind an, oder in der Kofferlösung zu integrieren. Ein schadloser Transport muss gegeben sein. Für die Fenster sind Kabeldurchführung zu liefern, welche ein problemloses Schließen der Fenster ermöglicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Markterundung als Vorinformation erfolgte mit der Bekanntmachung 2022/S 182-514143 vom 21.09.2022 und Berichtigung der Bekanntmachung 2022/S 185-523872 vom 26.09.2022. Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung 2022/S 209-596073 v. 28.10.2022.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es handelt sich um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Vorliegend soll die Stückzahl der bereits vorhandenen Leistung (Kommunikationskoffer) durch zusätzliche baugleiche Kommunikationskoffer erweitert werden, die bei dem ursprünglichen Lieferanten beschafft werden sollen. Diese Erweiterung um zusätzliche baugleiche Funkkoffer ist nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer, die Firma KomRe AG (Errichterfirma), möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-596073
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-04-12.7.1.01
Bezeichnung des Auftrags:

Funkkoffer KriKom-Netz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.komre.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 192 835.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach §160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2022

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beiersdorf
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großrückerswalde
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz