22D0196 - Neubau Amtsgericht Bitburg - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0196

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

22D0196 - Neubau Amtsgericht Bitburg - Objektplanung Gebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0196
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Amtsgericht Bitburg ist als eines von acht Amtsgerichten im Landesbezirk Trier mit ca. 50 Mitarbeiter/innen für die Bearbeitung von Betreuungs-, Familien-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Straf-, Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen zuständig.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 812 218.06 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

54634

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das bestehende Gebäude in der Gerichtsstraße soll nun durch einen zeitgemäßen Neubau in Innenstadtnähe ersetzt werden. Das neue Gebäude soll der Funktion entsprechend Würde und Tradition mit Moderne vereinen und attraktive Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen bieten.

.

Das Gesamtbudget für die KG 300 + 400 beträgt ca. 7,7 Mio. EUR brutto. Die Kosten wurden auf Basis des genehmigten Raumprogramms vom Auslober ermittelt. Da Raumprogramm umfasst 1.961 qm Nutzfläche (NUF 1-6 nach DIN 277).

.

Angesichts des großen Einflusses von Gebäuden auf den Klima- und Ressourcenschutz soll der Neubau des Amtsgerichts besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an das nachhaltige Bauen und Betreiben hinaus soll ein Gebäude entwickelt werden, das in der höchsten Qualitätsstufe "Gold" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Büro- und Verwaltungsgebäude (BN 2015) vorbildlich und zukunftsorientiert umgesetzt sowie zertifiziert werden soll. Das Gebäude soll energieeffiziente und robuste, wartungsarme bauliche Lösungen gegenüber technischen Lösungen vorziehen. Auf den Lebenszyklus des Gebäudes bezogen sollen die Planungsansätze wirtschaftlich tragfähig sein.

.

Das Planungsgrundstück liegt in der Brodenheckstraße im Südwesten des Zentrums der Stadt Bitburg. Das Grundstück ist zurzeit noch bebaut. Der Bestand soll abgerissen werden. Die hierzu notwendigen Arbeiten sind vorbereitet, so dass das Grundstück zeitnah baureif gemacht werden kann. Eine Bauvoranfrage an die Stadt Bitburg für die Nutzung des Grundstücks als neuer Amtsgerichtsstandort wurde im Sommer 2019 positiv beschieden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 75
Kostenkriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 053-134132
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pier7-architekten.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 812 218.06 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 812 218.06 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY9C8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

.

Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

.

Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022

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