RBL - Fachplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0728-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183d049157d-1a8b4f60416dc915
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RBL - Fachplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0728-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist die Fachplanung im Rahmen der Vorbereitung und Implementierung eines Rechnergestützten Betriebsleitsystems

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben zur Überwachung und Steuerung des Betriebes sowie zur Generierung von Echtzeit-Daten zur Information der Fahrgäste über das aktuelle Verkehrsangebot ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL). In das RBL integriert sind die Betriebszweige Omnibus (BO) und Straßenbahnen (BS); für die zugsicherungstechnisch überwachten und gesteuerten Linien des Betriebszweiges U-Bahn wird ein gesondertes System mit gleichen Aufgaben vorgehalten.

Beide Rechnergestützte Betriebsleitsysteme sind entsprechend der damaligen Bedürfnisse der BVG entwickelt worden. Nach fast 20-jähriger Betriebszeit sollen beide Rechnergestützten Betriebsleitsysteme durch ein allgemein am Markt erhältliches Produkt ersetzt werden. Das neue RBL soll - im Gegensatz zu den Bestandssystemen - beide Betriebszweige gemeinsam abbilden; technisch gesehen und ohne Berücksichtigung in der jetzt notwenigen Ersatzbeschaffung soll optional eine spätere Einbeziehung der U-Bahn möglich sein. Ergänzend zum TETRAPOL-Funksystem ist zukünftig die Nutzung von Öffentlichem Mobilfunk vorgesehen, weshalb zahlreiche Omnibusse und Straßenbahnen bereits mit entsprechenden Routern vorgerüstet worden sind und weiter vorgerüstet werden.

Für die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Beschaffung und Implementierung sucht die BVG einen externen fachkundigen Dienstleister.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 69
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die besten drei geeigneten Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei punktgleicher Bewertung können ggf. mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Bewertung:

1. Jede benannte Referenz wird einzeln und mit Bezug auf eine der fünf, unter III.1.3 (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) oder (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem bewertet. Das mehrfache Benennen einer Referenz für unterschiedliche Ausprägungen eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems ist zulässig.

2. Für die Erfüllung der Mindestbedingungen werden keine Punkte vergeben.

3. Wird für eine der fünf, unter III.1.3 (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) oder (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem eine weitere Referenz benannt und wird so die in den Mindestbedingungen genannte Anzahl an mindestens zu benennenden Referenzen überschritten, wird dies je zusätzlicher benannter Referenz und je benannter Ausprägung mit 1 Zusatzpunkt bewertet.

4. Wird eine Referenz, die einer der drei, unter III.1.3 (1.2), (1.3) oder (1.4) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem zugeordnet ist, zusätzlich einer der beiden anderen dieser drei Ausprägungen oder der unter III.1.3 (1.5) genannten Ausprägung zugeordnet, wird diese Erhöhung der Komplexität je benannter Referenz und je benannter Ausprägung mit 1 Zusatzpunkt bewertet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.

2. Eigenerklärung, dass dass das Unternehmen und die es rechtlich vertretenden Personen nicht an am Markt in der Europäischen Union (EU) in den Grenzen vom 1. Januar 2022 und den Staaten der European Free Trade Association (EFTA) agierenden Unternehmen beteiligt sind, deren Geschäftszweck ganz oder teilweise die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rechnergestützten Betriebsleitsystemen oder von, Leistungen, die mit diesen Leistungen vergleichbar sind, ist.

3. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).

4. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt.

5. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.

6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 5.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer fomlosen Anlage dem Teilnahmeantrag beifügen.

Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1. stellt der Auftraggeber Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern genutzt werden sollen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung Berufs-, Betriebs- und Vermögens-Haftpflichtversicherung

2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

3. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und aufgeschlüsselt nach Jahren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Eine Erklärung über das Vorliegen/den Abschluss einer Berufs-, Betriebs- und Vermögens-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall je Kalenderjahr welche typische Risiken, die sich aus den ausgeschriebenen Leistungen ergeben können muss spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (Zustandekommen des Vertrages) für das Unternehmen beziehungsweise das von einer Bewerbergemeinschaft als führend benannte Unternehmen mindestens vorhanden sein.

2. Der Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) pro Jahr muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjähre mindestens 1.000.000,- EUR betragen haben. (Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.)

3. Der Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) pro Jahr, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjähre mindestens 500.000,- EUR betragen haben. (Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten abgeschlossenen Referenzen über vergleichbare Leistungen belegen.

Eine Leistung ist vergleichbar, soweit sie inhaltlich die nachfolgenden Punkte umfasst:

• die Erstellung der Ausführungsplanung im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 5 der HOAI,

• die Vorbereitung der Vergabe im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 6 der HOAI,

• die Mitwirkung bei der Vergabe im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 7 der HOAI

und

• die Objekt- / Bauüberwachung im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 8 der HOAI, betreffend die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems mit den mindestens vorhandenen systemintegralen Funktionen beziehungsweise Komponenten

• Datenübernahme aus einer vorgelagerten Applikationssoftware für die Fahr-, Umlauf- und Dienstplanung,

• Ergänzung der aus der vorgelagerten Applikationssoftware für die Fahr-, Dienst- und Umlaufplanung übernommenen Daten um diejenigen Daten, die zusätzlich in einem Rechnergestützten Betriebsleitsystem hinterlegt und genutzt werden müssen, einschließlich Planung, Steuerung und Überwachung der Versorgung der nachgelagerten Systemkomponenten mit Daten,

• Durchführung der Datenversorgung der nachgelagerten Systeme,

• Überwachung und (mittels Dispositiver Maßnahmen) Steuerung des Betriebes in einer zentralen Leitstelle mit mehreren, mit Sprach-Kommunikationseinrichtungen ausgerüsteten Arbeitsplätzen, denen gezielt einzelne Tätigkeiten zugewiesen werden können, inklusive Informationsmanagementfunktion zur Steuerung und (direkt und / oder via standardisierter Schnittstelle) Datenbereitstellung von Einrichtungen zur Dynamischen Fahrgastinformation (beispielsweise Internet-basierte Auskunftssysteme, stationäre Anlagen an Haltestellen und Points of Interest sowie Anlagen in Fahrzeugen),

• Kommunikationsüberwachung und -steuerung für den Sprech- und Datenfunk inklusive Schnittstelle zu einem digitalen Funksystem der Typen TETRA oder TETRAPOL und / oder zu Öffentlichem Mobilfunk,

• Fahrzeug-Bordrechner zur Überwachung und Steuerung des Betriebes im Fahrzeug mit angebundener Kommunikationseinrichtung zu einem digitalen Funksystem der Typen TETRA oder TETRAPOL und / oder zu Öffentlichem Mobilfunk für den Sprech- und Datenfunk und gegebenenfalls gesondertem Funksystem zur Bevorrechtigung von Omnibussen / Straßenbahnen an Lichtzeichenanlagen sowie Anbindung von im und am Fahrzeug verbauten Außenanzeigen, Innenanzeigen / Fahrgast-Monitore, Entwerter und akustischer Elektroakustischen Anlagen (ELA) für die Beschallung des Fahrpersonal-Arbeitsplatzes und des Fahrgast-Innenraumes,

• Datenentsorgung der angebundenen Systeme inklusive Überwachung

und

• Dokumentation der Überwachung und Steuerung des Betriebes (Betriebstagebuch, Ereignisdatenbank oder vergleichbare Datenhaltung und -bereitstellung),

für

(1.1) die Implementierung von mindestens 5 Stück Rechnergestützten Betriebsleitsystem für Omnibus und / oder Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar)

[gleichzeitige Nennung unter (1.2), (1.3), (1.4) und (1.5) ist zulässig],

(1.2) die Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und / oder Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar) mit mindestens insgesamt 500 Fahrzeugen

[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.3), (1.4) und (1.5) ist zulässig],

(1.3) die Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und / oder Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar) und für mehrere, bezüglich aller Daten ganz oder weitestgehend eigenständiger Nutzende (Mandanten) mit insgesamt mindestens 200 Fahrzeugen

[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.2), (1.4) und (1.5) ist zulässig],

(1.4) die Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar), diese zu mindestens teilweise verkehrend in aus mindestens zwei eigenständigen Fahrzeugen bestehenden Zugverbänden und Einsatz auf Strecken mit Stumpfendstellen, mit insgesamt mindestens 200 Fahrzeugen

[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.2), (1.3) und (1.5) ist zulässig]

und

(1.5) die mit der Migration von einem zuvor vorhandenen Alt-System verbundene Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar) mit mindestens 200 Fahrzeugen

[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.2), (1.3) und (1.4) ist zulässig].

Bewertung der Referenzen:

Bewertungshorizont:

Der Unternehmer hat beziehungsweise die Unternehmen der Bewerbergemeinschaft haben für die fünf, unter (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) und (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem mit den jeweils mindestens vorhandenen systemintegralen Funktionen beziehungsweise Komponenten anhand der zu tätigenden Angaben nachzuweisen, dass für die diesbezüglichen öffentlichen beziehungsweise privaten Auftraggeber innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre Leistungen im Sinne der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbracht wurden.

Bewertung:

1. Jede benannte Referenz wird einzeln und mit Bezug auf eine der fünf, unter III.1.3 (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) oder (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem bewertet. Das mehrfache Benennen einer Referenz für unterschiedliche Ausprägungen eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems ist zulässig.

2. Für die Erfüllung der Mindestbedingungen werden keine Punkte vergeben.

3. Wird für eine der fünf, unter III.1.3 (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) oder (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem eine weitere Referenz benannt und wird so die in den Mindestbedingungen genannte Anzahl an mindestens zu benennenden Referenzen überschritten, wird dies je zusätzlicher benannter Referenz und je benannter Ausprägung mit 1 Zusatzpunkt bewertet.

4. Wird eine Referenz, die einer der drei, unter III.1.3 (1.2), (1.3) oder (1.4) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem zugeordnet ist, zusätzlich einer der beiden anderen dieser drei Ausprägungen oder der unter III.1.3 (1.5) genannten Ausprägung zugeordnet, wird diese Erhöhung der Komplexität je benannter Referenz und je benannter Ausprägung mit 1 Zusatzpunkt bewertet.

Der Bewerber muss weiterhin seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren (2019-2021) belegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Referenzen stammen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Zur unter III.1.3 (1.1) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem müssen mindestens fünf vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden.

Zu jeder einzelnen der vier, unter III.1.3 (1.2), (1.3), (1.4) und (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem muss mindestens eine vergleichbare Referenz nachgewiesen werden.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Der Bewerber muss mindestens 5 Vollzeitkräfte in jedem dieser Geschäftsjahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Im Übrigen zu Kooperationsformen: s. VI.3 Ziff. 5 und 6.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

- Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.

Der AN hat sicher zu stellen, dass das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten wird.

Für die gesamte Vertragsdurchführung ist die Kommunikation in deutscher Sprache sicher zu stellen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0728-2022 bewerben. Das ausgefüllte AI Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot einzureichen.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens FEM2-0728-2022 zu erfolgen. Die Bewerber hat Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 16.01.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen für die Erstellung der Teilnahmeanträge/Angebote die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

5. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen; Mitglieder einer BewGe dürfen sich nicht mehrfach, entweder in einer weiteren BewGe oder als Einzelbewerber um die Teilnahme bewerben. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BewerberGe für jedes Mitglied der BewGe separat vorzulegen.

Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darüber hinaus zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Weiterhin ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

7. Beabsichtigt der Bewerber sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.

Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.

9. Voraussichtliche Frist für die Einreichung der Erstanagebote: 23.01.2023, 10:00 Uhr

Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im

Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung

(Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der KW 8/2023 statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen

Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz - Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

11. Jeder Bieter darf nur ein Angebot unterbreiten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022