Rahmenvereinbarung - Holzbereitstellung mit Harvester und Forwarder für Landesforsten Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 04 / RV 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Holzbereitstellung mit Harvester und Forwarder für Landesforsten Rheinland-Pfalz
Abschluss einer Rahmenvereinbarung in Form eines dynamischen Beschaffungssystems über Holzbereitstellung mit Harvester und Forwarder inkl. anfallender Zusatzarbeiten (Zufällen, Vorrücken, sonstiges).
Waldflächen überwiegend auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Rahmenvereinbarungen beziehen sich auf die mechanisierte Holzbereitstellung mit
- Harvester mit und ohne Traktionshilfswinde bzw. Raupenharvester oder vergleichbar
- und Forwarder mit und ohne Traktionshilfswinde oder vergleichbar,
- einschließlich anfallender Vorrücke- und / oder Zufällarbeiten
- und ggf. weiterer vom Auftraggeber in den Leistungsbeschreibungen angegebener Zusatzarbeiten.
Der Einsatz mobiler Traktionshilfswinden (z.B. Haas Uni Winch, T-Winch oder Stratos-Winch)
steht dem Festeinbau der Traktionshilfswinden im Hinblick auf die technische Zulassung gleich.
Die Rahmenvereinbarungen umfassen Staatswaldflächen mit einem geschätzten Volumen von ca. 200.000 m3 pro Kalenderjahr. Vorbehaltlich eines entsprechenden Auftrages durch den Waldbesitzer ist beabsichtigt, die Einzelaufträge des von Landesforsten Rheinland-Pfalz per Geschäftsbesorgungsvertrag betreuten Kommunal- und Privatwaldes zu gleichen Bedingungen zu vergeben. Neben der Menge aus dem Staatswald, kann sich das Auftragsvolumen pro Jahr um weitere ca. 200.000 m3 aus diesem Bereich erhöhen. Insbesondere im Kalamitätsfall können die genannten Orientierungsmengen erheblich schwanken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die maschinentechnische Ausstattung muss der aktuell gültigen AGB-Forst und ihrer in den Anlagen definierten Qualitätsstandards entsprechen. Zusätzlich ist für die Harvester eine Mindestkranreichweite von 10,00 m festgelegt.
Die Qualifikationen der einzusetzenden Mitarbeiter müssen den Vorgaben der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landesforsten RLP in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Explicit wird auf die besondere Qualifikation von Harvesterfahrern und Motorsägenführer verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße
Es sind ausschließlich vertretende des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY6YYDD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]