Rahmenvereinbarung Behältergestellung und Entsorgung von Abfällen an den Standorten der Wismut GmbH ab 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 1816780-U64
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Behältergestellung und Entsorgung von Abfällen an den Standorten der Wismut GmbH ab 01.01.2023
Gestellung von Abfallcontainern sowie turnusmäßige Entleerung und Verwertung.
Rahmenvereinbarung Behältergestellung und Entsorgung von Abfällen am Standort Königstein der Wismut GmbH ab 01.01.2023
01824 Königstein
Gestellung von Abfallcontainern für hausmüllähnlichen Gewerbeabfall (ca. 72 t), Papier/Pappe (ca. 16 t), Leichtverpackungen( 14-tägig 1 Behälter a 5 m³) , Sperrmüll (ca. 40 t) und Holz (ca. 20 t) sowie turnusmäßige Entleerung und Verwertung.
Umfang der Abfallcontainer:
10 Behälter á 1,1 m³
2 Behälter á 5,0 m³
2 Behälter á 33,0 m³
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2023 zum 31.12.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2026.
Rahmenvereinbarung Behältergestellung und Entsorgung von Abfällen am Standort Aue der Wismut GmbH ab 01.01.2023
08118 Hartenstein
Gestellung von Abfallcontainern für hausmüllähnlichen Gewerbeabfall (ca. 112 t) und Papier/Pappe (ca. 24 t) sowie turnusmäßige Entleerung und Verwertung.
Umfang der Abfallcontainer:
6 Behälter á 1,1 m³
5 Behälter á 2,5 m³
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2023 zum 31.12.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2026.
Rahmenvereinbarung Behältergestellung und Entsorgung von Abfällen am Standort Chemnitz der Wismut GmbH ab 01.01.2023
09117 Chemnitz
Gestellung von 8 Abfallcontainern á 1,1 m³ für hausmüllähnlichen Gewerbeabfall (ca. 32 t) und Papier/Pappe (ca. 12 t) sowie turnusmäßige Entleerung und Verwertung.
Acht Behälter á 1,1 m³
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2023 zum 31.12.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2026.
Rahmenvereinbarung Behältergestellung und Entsorgung von Abfällen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH ab 01.01.2023
07580 Ronneburg
Gestellung von Abfallcontainern für hausmüllähnlichen Gewerbeabfall (ca. 240 t), Papier/Kartonagen (ca. 20 t), Verpackungen/Grüner Punkt - Gelbe Tonne (ca. 2 t) sowie turnusmäßige Entleerung und Verwertung.
Umfang der Abfallcontainer:
40 Behälter á 1,1 m³
4 Behälter á 2,5 m³
1 Behälter á 5,0 m³
3 Behälter á 7,0 m³
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2023 zum 31.12.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es
ansässig ist
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
- Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb
- Nachweis, dass die zur Behandlung der gemischten gewerblichen Siedlungsabfälle vorgesehene Sortieranlage die Anforderungen gemäß § 6 Absatz 1 und 3 der GewAbfV erfüllt
- 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen
oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem
Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.